ZV – REGIOMED-Kliniken GmbH – Technische Betriebsführung und Instandhaltung Medizintechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/001495
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV – REGIOMED-Kliniken GmbH – Technische Betriebsführung und Instandhaltung Medizintechnik
Technische Betriebsführung und Instandhaltung Medizintechnik.
Landkreise Hildbughausen, Sonneberg, Coburg und Lichtenfels
Die zu vergebende Leistung umfasst die Technische Betriebsführung und Instandhaltung sämtlicher medizintechnischen Anlagen und Geräte des Auftraggebers. Der Einsatz von Medizintechnik (MT) ist für eine effiziente Unterstützung der Diagnostik und Thera-pie unlösbar mit den medizinischen Methoden verbunden. Die technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des MT-Einsatzes werden immer komplexer. Sie werden einerseits von permanenter Technologie- und Methodenentwicklung und andererseits durch die Veränderungsprozesse in den Kliniken getrieben. Die Anforderungen an die Betriebsführung und Instandhaltung der Medizintechnik sind einerseits gekennzeichnet durch gesetzliche Rahmenbedingungen (bspw. Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung), welche eine Mindestforderung an Organisation und Dokumentation, Nutzerschulung und regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Geräte darstellt. Andererseits ist mit dem Ziel der Optimierung der Gesamtbewirtschaftungskosten eine Vielzahl relevanter Maßnahmen verbunden, die insbesondere die Beschaffung und Inbetriebnahme sowie Instandhaltung betreffen. Unter anderem sind hier laufend geräteartenspezifische Entscheidungen zur Findung einer sinnvollen Schnittstelle vor Ort tätiger „Generalisten“ zu Leistungskomponenten externer „Spezialisten“ wie Servicedienstleister bzw. Herstellerkundendienste zu treffen. Mit dem Ziel, die Medizintechnikbewirtschaftung an den Standorten des Auftraggebers qualitativ und wirtschaftlich zu gestalten, soll diese Dienstleistung an einen Partner beauftragt werden. Dies ist Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens.
Wesentliche Elemente der Leistungserbringung sind:
— Medizintechnische Betriebsführung und Management
—— Projektleitung
—— Serviceadministration und Technische Dokumentation,
—— Nutzereinweisung und -Schulung,
—— Kaufmännische Abwicklung und Controlling,
—— Berichtswesen,
—— Prozessoptimierung, QM und Ressourcenmanagement,
—— Personalentwicklung.
— Instandhaltung
—— Inspektionen (insbesondere Prüfungen wie STK, MTK, DGUV V3),
—— Wartung,
—— Instandsetzung,
—— Validierungen Die vorstehend genannten Leistungen sind größtenteils im Rahmen eines festgelegten Budgets zu erbringen.
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich ab 1.4.2021 bis 31.3.2025, für den AG besteht eine einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis maximal 31.3.2026.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Zentralverwaltung/Geschäftsführung
Gustav-Hirschfeld-Ring 3
96450 Coburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/