Sanierung Laborgebäude Neugasse 24 — Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 21-025-80141102-FP-O-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dez4.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Laborgebäude Neugasse 24 — Objektplanung Gebäude und Innenräume
Das denkmalgeschützte Gebäude in der Neugasse 24 in Jena wird seit Jahrzehnten als Laborgebäude des Instituts für Mikrobiologie genutzt. Es wurde 1883 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Die Arbeits- und Laborräume sind für wissenschaftliche Zwecke sowie für Praktika und Lehre in Nutzung.
Im Rahmen des Exzellenzclusters Balance oft the Microverse sind für eine Neuberufung und 2 Nachwuchsforschergruppen (NFG) Labor- und Arbeitsräume im Rahmen einer Grundsanierung des Gebäudes, der gesamten Anlagentechnik und der Raumausstattung zu schaffen.
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Neugasse 24
07743 Jena
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Leistungsphasen 5-9 gemäß Vertragstext und Beschreibung der spezifischen Leistungspflichten (Anlage 2.1.1 zu § 6 des Vertrages).
Auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung soll der Planer die LPH 5 - 9 für die Objektplanungsleistung gem. § 34 ff.i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 bearbeiten.
Der Baubeginn ist für Anfang Februar 2022 geplant!
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5 bis 7 gem. spez. Leistungsplfichten (Anlage 2.1.1 zu § 6 des Vertrages) beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 8 liegt das Auftragsende voraussichtlich im 3. Quartal 2023.
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5 -7 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung für Gebäude und Innenräume der LPH 5-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert.
2. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter www.dtvp.de, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
3. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebenen Vergabeplattform zustellen.
4. Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden gemäß § 20 Abs. 3 VgV spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist von der zuständigen Vergabestelle erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEVR6TT.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.