Rahmenverträge über den Kauf von Allrad-Pritschenwagen und Kleinbussen Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2021-0018
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge über den Kauf von Allrad-Pritschenwagen und Kleinbussen
Rahmenverträge über den Kauf von mindestens 3 Pritschenwagen bzw. Kleinbussen mit Allradantrieb (ca. 30 weitere in den Folgejahren).
Pritschenfahrzeuge mit Doppelkabine und Allradantrieb
Thüringen, Erfurt
Die Landesforstanstalt beabsichtigt den Kauf von fabrikneuen Betriebsfahrzeugen mit Allradantrieb in der Bauform Doppelkabine Pritsche für den Personentransport für den Forstdienst, geeignet für Fahrten auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Hierzu soll ein entsprechender Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 26 Wochen nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein. Es ist beabsichtigt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung im Jahr 2021 den Mindestabruf von 2 Fahrzeugen durchzuführen. Für die Jahre 2022 bis 2025 ist ein geschätzer Gesamtabruf von 20 Stück geplant. Ein über den Erstabruf hinausgehender Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf von Leistungen durch den Auftraggeber besteht nicht.
Die Bieter können - ohne Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als „optional“ gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: „Sitzheizung für Beifahrersitz“) unter Angabe des entsprechenden Aufpreises anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Kleinbusse mit Allradantrieb zum Transport von Personen und Werkzeug
Thüringen, Erfurt
Die Landesforstanstalt beabsichtigt den Kauf von fabrikneuen Betriebsfahrzeugen mit Allradantrieb in der Bauform Kleinbus für den Personentransport für den Forstdienst, geeignet für Fahrten auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Hierzu soll ein entsprechender Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 26 Wochen nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein. Es ist beabsichtigt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung im Jahr 2021 den Mindestabruf von 1 Fahrzeug durchzuführen. Für die Jahre 2022 bis 2025 ist ein geschätzer Gesamtabruf von 10 Stück geplant. Ein über den Erstabruf hinausgehender Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf von Leistungen durch den Auftraggeber besteht nicht.
Die Bieter müssen zwingend bestimmte, als „optional“ gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: „Marderabwehranlage“) unter Angabe des entsprechenden Aufpreises anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Das Formblatt enthält die Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister.
In der „Bietererklärung zur Eignung“ haben die Beiter die Gesamtumsätze Ihres Unternehmens aus den Geschäftsjahren 2018 und 2019 anzugeben.
Der Auftrag kann nur an ein Unternehmen erteilt werden, dass in den beiden letzten Geschäftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR erwirtschaftet hat.
— Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistungen anzugeben sowie die jeweiligen Nachunternehmer zu benennen,
— Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft anzugeben sowie die Gesamtschuldnerschaft zu erklären. In einer gesonderten Erklärung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle darzulegen, wie die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Leistungserbringung tätig werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 12.7.2021, 9.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.