Leasingrahmenvertrag handelsüblicher IuK Technik für den Ilm-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasingrahmenvertrag handelsüblicher IuK Technik für den Ilm-Kreis
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig beim Landratsamt Ilm-Kreis anfallenden IT-Bedarfe inklusive Standardsoftware sowie zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden.
99310 Arnstadt
Ilm-Kreis
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig beim Landratsamt Ilm-Kreis anfallenden IT-Bedarfe inklusive Standardsoftware sowie zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden. Der neue Leasingrahmenvertrag soll für eine Laufzeit von 4 Jahren mit einem Unternehmen abgeschlossen werden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind neben der Finanzdienstleistung Leasing auch Leistungen wie Vertrags- und Bestandsverwaltung der zu leasenden Geräte, sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen. Die Beschaffung der Standard IT- Komponenten selbst ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=223173
Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=223173
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ilm-Kreis ZASV
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer