Größenausschlusschromatographie/Flussfeldfraktionierung mit Multidetektion (SEC-/FFF-Multidetektion) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/ 2021-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Größenausschlusschromatographie/Flussfeldfraktionierung mit Multidetektion (SEC-/FFF-Multidetektion)
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf einer (1) Größenausschlusschromatographie/Flussfeldfraktionierung mit Multidetektion (SEC-/FFF-Multidetektion).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Aufstellung mit Inbetriebnahme und Einweisung einer voll funktionsfähigen, fabrikneuen „Größenausschlusschromatographie/Flussfeldfraktionierung mit Multidetektion“ für die Analyse von Polymeren und nanopartikulären Strukturen (Kolloiden) zur Unterstützung der Auflösung physikalisch-chemischer Eigenschaften im Rahmen der stattfindenden Grundlagenforschung und mehrerer Drittmittelprojekte. Dabei soll eine vollständig organische als auch wässrige Betriebsweise dieser Anlage möglich sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Größenausschlusschromatographie/Flussfeldfraktionierung mit Multidetektion (SEC-/FFF-Multidetektion)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.