HWSM an der Flöha in Olbernhau VGE 1.1.9, Abbruch Freiberger Str. 5-7 & 13-15 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2021-55
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ltv.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSM an der Flöha in Olbernhau VGE 1.1.9, Abbruch Freiberger Str. 5-7 & 13-15
Abbruch Freiberger Straße 5-7 und 13-15.
Olbernhau
DEUTSCLAND
Abbruch Freiberger Straße 5-7 und 13-15.
Projektnummer oder -referenz: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr. 102833052.
Vergabe-Nr.: FMZ-2021-55.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gemäß VOB / A § 6 a EU Nr. 1.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB / A § 6 a EU Nr. 2 a — c.
Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gemäß § 48 Abs. 1 EStG, Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Gemäß VOB / A (Ausgabe 2019) § 6 a EU Absatz (3) Nr. g):
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung Eignung MiLoG,
— Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
— Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist,
— Entsorgungskonzept – Anlage A 1.3,
— Eigenerklärung gem. TRGS 524 Pkt. 5 zur personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung,
— Sachkundenachweis für ASI-Arbeiten mit Asbest gem. TRGS 519 Anlage 4,
— Sachkundenachweis für Arbeiten mit künstlichen Mineralfasern gem. TRGS 521,
— Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten (Sachkundenachweis gem. Anhang I, Nr. 2.4.2 Abs.3).
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Eigenerklärung über die personellen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV),
— Urkalkulation,
— Sachkundenachweis für ASI-Arbeiten mit Asbest gem. TRGS 519 Anlage 3,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau
Rauenstein 6 A
09514 Pockau-Lengefeld
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.