Los 11a_2 Metallbau-Heizhaus Referenznummer der Bekanntmachung: I-10/5-01-2021-0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 11a_2 Metallbau-Heizhaus
Erbringung von Metallbauarbeiten für das Biomasseheizwerk des Schulcampus Waldstraße 11a in 98646 Hildburghausen.
Metallbauarbeiten
98646 Hildburghausen
Waldstraße 11a
Metallbauarbeiten - Biomasseheizwerk (BMHW), wie folgt:
— ca. 160 m2 Dachkonstruktion aus Trapezblech auf Stahlträgern verschraubt,
— ca. 115 m2 Fassade im Sockelbereich bis 2,80 m aus Gabionen mit Befüllung,
— 2 Stk. Fensterbänder im Industrielook mit 33 Unterteilungen,
— 25 m2 Zwischenboden aus Stahlträger mit Holzauflage,
— 1 Stk. Fallschutzgitter für Förderschacht 1,50 m x 2,00 m,
— ca. 5 m Schachtleiter,
— 2 Stk. Stahlblechtüren für Innen und Außen,
— ca. 9 m Flachrinne.
Bunkerdeckel
98646 Hildburghausen
Waldstraße 11a
Metallbauarbeiten - Biomasseheizwerk (BMHW), wie folgt:
— 1 Stk. hydraulischer Bunkerdeckel 4,40 m x 4,40 m,
— 1 Stk. Fallschutzgitter für Hackschnitzelbunker 4,00 m x 4,00 m.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Gem. § 14 Abs. 4 Vergabeverordnung (VgV) können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn — wie hier — in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern — wie hier — die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fuchsstadt
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bunkerdeckel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fuchsstadt
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere in den §§ 155 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).