Erfurt, Sanierung Techn. RH, Los 4, Brandschutzplanung Referenznummer der Bekanntmachung: EF-06-04/2021_Techn. Rathaus

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9URR9Z/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9URR9Z
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfurt, Sanierung Techn. RH, Los 4, Brandschutzplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: EF-06-04/2021_Techn. Rathaus
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Brandschutzplanung für die Sanierung des technischen Rathauses der Stadt Erfurt, Warsbergstraße 1 (BA 4 + 5, d. h. Gebäudehülle und Innensanierung).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Erfurt

Löberwallgraben 19/20

99096 Erfurt zuständig: Amt für Gebäudemanagement

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Erfurt baut den Standort Warsbergstraße 1-3 etappenweise zum Technischen Rathaus aus. Der Gebäudeteil Haus Nr. 3 wurde umgebaut und saniert und Anfang 2019 bezogen. Der neu errichtete Verbindungsbau ging Anfang 2021 in Betrieb, die anliegenden Freiflächen wurden im Frühjahr 2021 fertiggestellt.

Der Gebäudeteil Haus Nr. 1 ist ebenfalls in städtischem Besitz und noch bis März 2022 vermietet. Sofort nach Auszug der Mieter soll auch dieser Gebäudeteil saniert werden. Die Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt, Leistungen für die Brandschutzplanung für die Komplettsanierung des Gebäudes Nr. 1 für die Nutzung durch die Stadtverwaltung zu vergeben.

Es sollen folgende Leistungen für die vorgesehene Sanierung vergeben werden:

1. Brandschutzplanung LPH 1-3 (über Grundleistungen gem. HOAI hinausgehend, z. B. in Anlehnung an AHO-Fachkommission Brandschutz, Heft 17, 06/2015 oder gleichwertige) unter Beachtung der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3; optional LPH 4 bis LPH 8.

Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.

Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Auftraggebers im Ergebnis der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3 belaufen sich die Gesamtkosten (KG 300-500) für Sanierung auf ca. 6,46 Mio. EUR (netto). Der Auftraggeber wird weitere Planer/Gutachter beauftragen z. B. Objektplanung, Bau-/Raumakustik, Tragwerksplanung, Planung Technische Ausrüstung und Wärmeschutz etc.

Grundlage der Beauftragung sind die von der Landeshauptstadt Erfurt verwendeten Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 3 inkl. aller notwendigen Abstimmungen im Dezember 2021 abzuschließen. Anschließend:

— Planung LP 4: Januar 2022,

— Planung ab LP 5: März/ April 2022.

(Leerzug Gebäude 31.03.2022, Baubeginn 1.4.2022 mit Trockenlegung)

Die Nutzungsaufnahme soll spätestens am 1.1.2024 erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise bei einem vergleichbaren, bearbeiteten Projekt / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement für das Projekt / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personelle Besetzung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 19/10/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl erfolgt anhand von Angaben zum Umsatz, zur Mitarbeiterzahl, zur Berufserfahrung und zu Referenzen wie folgt. Dabei werden über die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Vorgaben hinaus folgende Aspekte positiv bewertet:

— Stufenweise höherer durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) für Brandschutzplanung über Grundleistungen gem. HOAI hinausgehend (z. B. in Anlehnung an AHO-Fachkommission Brandschutz, Heft 17, 06/2015 oder gleichwertige),

— Stufenweise größere durchschnittliche Mitarbeiteranzahl/Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren 2018-2020 (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen) und zwar: Anzahl der Fachkräfte, d. h. Architekten/Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Brandschutzplanung,

— größere Berufserfahrung des Projektteams, und zwar der vorgesehenen Projektleiter:in und Fachingenieur:in (Brandschutzplanung),

— Bewertung der Referenzen D mit mehreren Bewertungspunkten, über die Mindestanforderungen hinausgehend; komplexe Referenzen mit einer Konzentration mehrerer Bewertungspunkte führen zu einer höheren Bewertung.

Die Angaben zur Bewertung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.

Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 300 Punkte

Davon

— Umsatz: 45,

— Mitarbeiterzahl: 60,

— Berufserfahrung Projektteam: 45,

— Referenz: 150.

Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend; Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

LPH 4-8

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die verantwortlichen Mitarbeiter:

— Eintragungsnachweise im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung des Niederlassungsstaates oder gleichwertiger Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung,

— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.

Angaben s. Bewerbungsunterlagen.

Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.

Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.

— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020, Durchschnitt) bzgl. mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h. Umsatz im Bereich Brandschutzplanung über Grundleistungen gem. HOAI hinausgehend (z. B. in Anlehnung an AHO-Fachkommission Brandschutz, Heft 17, 06/2015 oder gleichwertige).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestdeckungssummen Versicherung

— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und

— [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.

Durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz wie folgt:

— Brandschutzplanung über Grundleistungen gem. HOAI hinausgehend (z. B. in Anlehnung an AHO-Fachkommission Brandschutz, Heft 17, 06/2015 oder gleichwertige) min. [Betrag gelöscht] EUR.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zu erbringen durch:

1. Angabe der Mitarbeiterzahl (Fachkräfte, d. h. Architekten/Ingenieure, inkl. Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020, Durchschnitt) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV im Leistungsbild Brandschutzplanung.

Bei mehreren Niederlassungen/Standorten Angaben nur für die verantwortliche Niederlassung/Standort!

2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, jeweils mit Angaben, aus denen die fachliche Erfahrung der benannten Fachkräfte ersichtlich wird (§46 Abs. 3 Nr. 2 VgV), d. h. Angabe von Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren für

— Projektleiter:in Brandschutzplanung und

— Fachingenieur:in Brandschutzplanung.

3. Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (incl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen).

4. Vorlage einer Referenzliste von in den vergangenen 5 Jahren abgeschlossenen, vergleichbaren Leistungen sowie spezifische Angaben zu min. einer Referenz D nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend Bewerbungsbogen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mitarbeiterzahlen min.

— Brandschutzplanung: 2,

— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2016-2020) erbrachten Leistungen Brandschutzplanung (Referenzliste) mit min. 3 Referenzen,

— zusätzliche Angaben zu min. einem Projekt, bei dem die Planung durch den Bewerber erfolgte (Referenz D), aus dem Bereich:

— Brandschutzplanung für die Sanierung eines Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppe „Büro/Verwaltung/Staat/Kommune“, Flächenäquivalent gem. AHO min. 7 500 m2, bearbeitet (min. bis LP 5) nach dem 1.1.2016 (Referenzblatt).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ gem. landesrechtlichen Regelungen.

Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Architekt oder Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/07/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/07/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/11/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9URR9Z

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2021

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