Erfurt, Sanierung Techn. RH, Los 3, Fachplanung TA und Wärmeschutz/Energiebilanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: EF-06-03/2021_Techn. Rathaus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfurt, Sanierung Techn. RH, Los 3, Fachplanung TA und Wärmeschutz/Energiebilanzierung
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und ELT) für die Sanierung des technischen Rathauses der Stadt Erfurt, Warsbergstraße 1 (BA 4 + 5, d. h. Gebäudehülle und Innensanierung) incl. Wärmeschutz/Energiebilanzierung.
Landeshauptstadt Erfurt
Löberwallgraben 19/20
99096 Erfurt
zuständig: Amt für Gebäudemanagement
Die Landeshauptstadt Erfurt baut den Standort Warsbergstraße 1-3 etappenweise zum Technischen Rathaus aus. Der Gebäudeteil Haus Nr. 3 wurde umgebaut und saniert und Anfang 2019 bezogen. Der neu errichtete Verbindungsbau ging Anfang 2021 in Betrieb, die Anliegenden Freiflächen wurden im Frühjahr 2021 fertiggestellt.
Der Gebäudeteil Haus Nr. 1 ist ebenfalls in städtischem Besitz und noch bis März 2022 vermietet. Sofort nach Auszug der Mieter soll auch dieser Gebäudeteil saniert werden. Die Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt, Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und ELT) incl. Planungsleistungen Wärmeschutz/Energiebilanzierung für die Komplettsanierung des Gebäudes Nr. 1 für die Nutzung durch die Stadtverwaltung zu vergeben.
Es sollen folgende Leistungen für die vorgesehene Sanierung vergeben werden:
1. Fachplanung technische Ausrüstung (alle betr. Anlagengruppen) gem. §55 HOAI; LPH 1-3 unter Beachtung der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3; optional LPH 4 bis LPH 8,
2. Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 HOAI für Wärmeschutz/Energiebilanzierung, LPH 1-3 gem Anlage 1 HOAI, Punkt 1.2.2. unter Beachtung der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3; optional LPH 4 bis LPH 7,
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Auftraggebers im Ergebnis der bereits durchgeführten Sanierung Nr. 3 belaufen sich die Kosten der KG 400 für Sanierung auf ca. 1,65 Mio. EUR (netto). Der Auftraggeber wird weitere Planer/Gutachter beauftragen z. B. Objektplanung, Bau- und Raumakustik, Tragwerksplanung sowie Brandschutzplanung etc.
Grundlage der Beauftragung sind die von der Landeshauptstadt Erfurt verwendeten Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 3 inkl. aller notwendigen Abstimmungen im Dezember 2021 abzuschließen. Anschließend:
— Planung LP 4: Januar 2022,
— Planung ab LP 5: März/ April 20220
(Leerzug Gebäude 31.03.2022, Baubeginn 1.4.2022 mit Trockenlegung)
Die Nutzungsaufnahme soll spätestens am 1.1.2024 erfolgen.
Die Auswahl erfolgt anhand von Angaben zum Umsatz, zur Mitarbeiterzahl, zur Berufserfahrung und zu Referenzen wie folgt. Dabei werden über die unter III.1.2 und III.1.3 genannten Vorgaben hinaus folgende Aspekte positiv bewertet:
— Stufenweise höherer durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) für Fachplanung TA nach § 55 i. V. m. § 56 HOAI (Umbauten und Modernisierungen),
— Stufenweise höherer durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) für Leistungen für Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1, Pkte. 1.2.2 und 1.2.3 HOAI,
— Stufenweise größere durchschnittliche Mitarbeiteranzahl/Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren 2018-2020 (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen) und zwar: Anzahl der Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Fachplanung TA (HLS und ELT) gem. § 55 HOAI und
Anzahl der Ingenieur:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1, Pkte. 1.2.2 und 1.2.3 HOAI,
— größere Berufserfahrung des Projektteams, und zwar der vorgesehenen Projektbearbeiter:in HLS, Projektbearbeiter:in ELT, Fachingenieur:in (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) und Bauleiter:in TA,
— Bewertung der Referenzen C mit mehreren Bewertungspunkten, über die Mindestanforderungen hinausgehend; komplexe Referenzen mit einer Konzentration mehrerer Bewertungspunkte führen zu einer höheren Bewertung.
Die Angaben zur Bewertung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 300 Punkte
Davon
— Umsatz: 45,
— Mitarbeiterzahl: 45,
— Berufserfahrung Projektteam: 60,
— Referenz: 150.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend; Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
LPH 4-8 (bzw. 4-7 Bauphysik)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die verantwortlichen Mitarbeiter:
— Eintragungsnachweise im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung des Niederlassungsstaates oder gleichwertiger Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung,
— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Fachplanung TA – HLS),
— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Fachplanung TA – ELT),
— Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Fachplanung Wärmeschutz/Energiebilanzierung).
— Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Angaben s. Bewerbungsunterlagen
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020, Durchschnitt) bzgl. mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h. Umsatz im Bereich Fachplanung TA (HLS und ELT) gem. § 55 i. V. m. § 56 HOAI (Umbauten und Modernisierungen) sowie für Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1, Pkte. 1.2.2 und 1.2.3 HOAI.
Mindestdeckungssummen Versicherung
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Jährlicher Mindestumsatz zu den betr. Planungsgewerken wie folgt:
— Fachplanung TA (HLS und ELT) gem. § 55 i. V. m. § 56 HOAI (Umbauten und Modernisierungen) min. [Betrag gelöscht] EUR,
— Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1, Pkte. 1.2.2 und 1.2.3 HOAI min. [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zu erbringen durch:
1. Angabe der Mitarbeiterzahl (Ingenieure inkl. Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020, Durchschnitt) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV in den o. g. Bereichen:
— Fachplanung TA (HLS und ELT) gem. § 55 HOAI und
— Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1, Pkte. 1.2.2 und 1.2.3 HOAI.
Bei mehreren Niederlassungen/Standorten Angaben nur für die verantwortliche Niederlassung/Standort!
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, jeweils mit Angaben, aus denen die fachliche Erfahrung der benannten Fachkräfte ersichtlich wird (§46 Abs. 3 Nr. 2 VgV), d. h. Angabe von Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren für
— Projektbearbeiter:in HLS,
— Projektbearbeiter:in ELT,
— Fachingenieur:in (Wärmeschutz/Energiebilanzierung),
— Bauleiter:in TA.
3. Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (incl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen).
4. Vorlage einer Referenzliste von in den vergangenen 5 Jahren abgeschlossenen, vergleichbaren Leistungen sowie spezifische Angaben zu min. einer Referenz C nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend Bewerbungsbogen.
Mitarbeiterzahlen min.
— Fachplanung TA: 2,
— Wärmeschutz/Energiebilanzierung: 2,
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2016-2020) erbrachten Leistungen (Referenzliste) mit mind. 3 Referenzen Objektplanung Gebäude der Gruppe „Büro/Verwaltung/Staat/Kommune“,
— zusätzliche Angaben zu min. einem Projekt, bei dem die Planung durch den Bewerber erfolgte (Referenz C), aus dem Bereich:
— Sanierung eines Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppe „Büro/Verwaltung/Staat/Kommune“, Leistungen gem. § 55 HOAI (HLS und ELT), anrechenbare Baukosten (alle betr. Anlagengruppen) min. 1,2 Mio. EUR, bearbeitet (min. bis LP 5) nach dem 1.1.2016 (Referenzblatt).
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (Planung HLS) und „Ingenieur“ (Planung ELT) und „Ingenieur“ (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) gem. landesrechtlichen Regelungen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe je einen verantwortlichen Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9URR95
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer