Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinefelde-Worbis
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leinefelde-worbis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75200000 Kommunale Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufwertung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in ausgewählten Stadt- und Ortsteilen. Der Stadtteil Leinefelde Südstadt wurde bereits 1993 in das Förderprogramm „Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ aufgenommen. Ab dem Jahr 1999 wurde der Stadtteil Südstadt Leinefelde in das Förderprogramm „Soziale Stadt“, welches nunmehr in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ überführt wird, aufgenommen. In der Südstadt lagen bisher die Schwerpunkte des Stadtumbaus auf der bedarfsgerechten Entwicklung des Wohnungsbestandes, der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes, der Sicherung der Infrastruktur für Bildung und Freizeit sowie auf der Entwicklung größerer siedlungsinterner Grünräume und Zusammenhänge als Ressource für Klimaanpassung und als Angebot für Naherholung und Freizeit. Mithilfe der Städtebauförderung konnte in den vergangenen Jahrzehnten im überwiegenden Teil der Quartiere der Südstadt außerordentlich viel erreicht werden. Weitgehend flächendeckend wurden erfolgreich Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen umgesetzt, die zu nationalen und internationalen Auszeichnungen (u. a. Deutscher Städtebaupreis 2003, Europäischer Städtebaupreis 2004, World Habitat Award) führte. Der Südrand der Südstadt wurde bisher als Verfügungsreserve nicht behandelt. Es wird aktuell zunehmend bemerkbar, dass soziale, wirtschaftliche oder auch altersbedingte gesundheitliche Probleme nicht nur am Südrand der Südstadt, sondern flächendeckend stark zunehmen und dadurch die soziale Stabilität einzelner Wohngebäude oder ganzer Quartiere beeinträchtigt wird. Die Folge dieser Entwicklungen ist u. a. auch eine Verschlechterung des Images der südlichen Südstadt, was die Nachfrage selbst nach Wohnungen mit hohem Ausbaustandard und Wohnkomfort beeinträchtigt. Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt, zur Entschärfung dieser Problemlagen und sozialen Konflikte verschiedene Maßnahmen einzuleiten. Ein wichtiger Baustein ist dabei die (Wieder-) Einrichtung eines Stadtteilmanagements. Seine Aufgabe wird darin bestehen, akute Problemfälle den entsprechenden Hilfsangeboten zuzuführen und im Dialog mit den Bewohnern die Wohnraumversorgung von benachteiligten Zielgruppen und den anstehenden Stadtumbauprozess sozialverträglich zu gestalten. Das Image des Projektgebietes soll damit nachhaltig verbessert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Hauptort der Ausführung:

Leinefelde-Worbis, Stadtteil Leinefelde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst ist die Beauftragung bis Dezember 2022 beabsichtigt, mit der Option der Weiterbeauftragung bis Ende 2024, in Abhängigkeit von einer positiven Evaluierung, positivem Fördermittelbescheid und der Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.

Das Stadtteilmanagement wird in den folgenden Aufgabenfeldern tätig werden:

1. Beratungsleistungen zur Entschärfung sozialer Konflikte und Problemlagen, einschließlich Betreiben eines Stadtteilbüros,

2. Vernetzung und Mobilisierung: Analyse der Tätigkeiten der Träger der Sozialarbeit und Vernetzung der Angebote sowie Mobilisierung des Bürgerengagements,

3. Unterstützung der Wohnungsunternehmen und der Stadt, z. B. durch Mitwirkung beim Umzugsmanagement,

4. Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, beauftragten Beratern und den Wohnungsunternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen,

5. Dokumentation der Leistungen, Evaluation sowie Ausblick auf kommende Entwicklungsmöglichkeiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenverständnis und Herangehensweise an die Aufgabenstellung / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 20 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zunächst Beauftragung der Leistungen bis zum 31.12.2022, mit der Option der Weiterbeauftragung bis 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 121-296150
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinefelde-Worbis
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.daa-leinefelde.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2021

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