Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinefelde-Worbis
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leinefelde-worbis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteilmanagement für das Programmgebiet „Südstadt Leinefelde“ in Leinefelde-Worbis im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
Aufwertung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in ausgewählten Stadt- und Ortsteilen. Der Stadtteil Leinefelde Südstadt wurde bereits 1993 in das Förderprogramm „Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ aufgenommen. Ab dem Jahr 1999 wurde der Stadtteil Südstadt Leinefelde in das Förderprogramm „Soziale Stadt“, welches nunmehr in das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ überführt wird, aufgenommen. In der Südstadt lagen bisher die Schwerpunkte des Stadtumbaus auf der bedarfsgerechten Entwicklung des Wohnungsbestandes, der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes, der Sicherung der Infrastruktur für Bildung und Freizeit sowie auf der Entwicklung größerer siedlungsinterner Grünräume und Zusammenhänge als Ressource für Klimaanpassung und als Angebot für Naherholung und Freizeit. Mithilfe der Städtebauförderung konnte in den vergangenen Jahrzehnten im überwiegenden Teil der Quartiere der Südstadt außerordentlich viel erreicht werden. Weitgehend flächendeckend wurden erfolgreich Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen umgesetzt, die zu nationalen und internationalen Auszeichnungen (u. a. Deutscher Städtebaupreis 2003, Europäischer Städtebaupreis 2004, World Habitat Award) führte. Der Südrand der Südstadt wurde bisher als Verfügungsreserve nicht behandelt. Es wird aktuell zunehmend bemerkbar, dass soziale, wirtschaftliche oder auch altersbedingte gesundheitliche Probleme nicht nur am Südrand der Südstadt, sondern flächendeckend stark zunehmen und dadurch die soziale Stabilität einzelner Wohngebäude oder ganzer Quartiere beeinträchtigt wird. Die Folge dieser Entwicklungen ist u. a. auch eine Verschlechterung des Images der südlichen Südstadt, was die Nachfrage selbst nach Wohnungen mit hohem Ausbaustandard und Wohnkomfort beeinträchtigt. Die Stadt Leinefelde-Worbis beabsichtigt, zur Entschärfung dieser Problemlagen und sozialen Konflikte verschiedene Maßnahmen einzuleiten. Ein wichtiger Baustein ist dabei die (Wieder-) Einrichtung eines Stadtteilmanagements. Seine Aufgabe wird darin bestehen, akute Problemfälle den entsprechenden Hilfsangeboten zuzuführen und im Dialog mit den Bewohnern die Wohnraumversorgung von benachteiligten Zielgruppen und den anstehenden Stadtumbauprozess sozialverträglich zu gestalten. Das Image des Projektgebietes soll damit nachhaltig verbessert werden.
Leinefelde-Worbis, Stadtteil Leinefelde
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst ist die Beauftragung bis Dezember 2022 beabsichtigt, mit der Option der Weiterbeauftragung bis Ende 2024, in Abhängigkeit von einer positiven Evaluierung, positivem Fördermittelbescheid und der Bereitstellung städtischer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.
Das Stadtteilmanagement wird in den folgenden Aufgabenfeldern tätig werden:
1. Beratungsleistungen zur Entschärfung sozialer Konflikte und Problemlagen, einschließlich Betreiben eines Stadtteilbüros,
2. Vernetzung und Mobilisierung: Analyse der Tätigkeiten der Träger der Sozialarbeit und Vernetzung der Angebote sowie Mobilisierung des Bürgerengagements,
3. Unterstützung der Wohnungsunternehmen und der Stadt, z. B. durch Mitwirkung beim Umzugsmanagement,
4. Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, beauftragten Beratern und den Wohnungsunternehmen zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen,
5. Dokumentation der Leistungen, Evaluation sowie Ausblick auf kommende Entwicklungsmöglichkeiten.
Zunächst Beauftragung der Leistungen bis zum 31.12.2022, mit der Option der Weiterbeauftragung bis 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinefelde-Worbis
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.daa-leinefelde.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.