Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23-12
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23-12
Der Landkreis Greiz beschafft im Rahmen der Menschenrettung und Gefahrenabwehr ein Hubrettungsfahrzeug DLA(K)23-12 mit Gelenkarm zur Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr Zeulenroda.
Das Hubrettungsfahrzeug ist in der DIN EN 14043:2014 beschrieben. Das Hubrettungsfahrzeug muss mit einem Drehleiteraufbau für automatische Leiterbewegungen (5-teiliger Leitersatz), einem Gelenkteil und einem abnehmbaren Rettungskorb ausgestattet sein.
Das Fahrzeug soll vornehmlich zur Menschenrettung und Gefahrenabwehr im Einsatzdienst genutzt werden. Die Fahrzeuge dienen zudem der Beförderung einer Besatzung von 3 Einsatzkräften (einschl. Fahrer) und als Geräteträger.
Das Fahrzeug muss sich mit voller Beladung und mit maximalem zulässigem Gesamtgewicht insbesondere auf befestigten Straßen, auf trockenen und nassen Wiesenflächen sowie auf sandigem, aber festem Boden fortbewegen können.
Das Fahrzeug muss deshalb straßenfähig – nach der Kategorie 1 gemäß DIN EN 1846-1:2011 und DIN EN 1846-2:2009-A1:2013 – sein.
Übernahme vom Aufbauer vor Ort
Serienmäßiges LKW-Frontlenker-Fahrgestell geeignet zum Aufbau eines Hubrettungsfahrzeuges- Drehleiter und Gelenkteil mit kombinierten Bewegungen (Automatik- Drehleiter) gemäß DIN EN 14043 mit Feuerwehrtechnischem Aufbau und Beladung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Kopie des Nachweises der Eintragung im Berufs- und Handelsregister,
— Eigenerklärung zum Ausschluss der Tatbestände des §§ 123, 124 GWB.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, über die gemäß den Vergabeunterlagen bereits zusammen mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise weitere Erklärungen und Nachweise (z. B. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) abzufordern, die vom Bieter innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen bzw. einzureichen sind. Das Recht fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzufordern, bezieht sich nur auf unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Angaben). Für alle sonstigen gemäß den Vergabeunterlagen einzureichenden leistungsbezogenen Erklärungen und Nachweisen gilt, dass diese zusammen mit dem Angebot einzureichen sind.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), innerhalb von 3 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen.
— FB Ergänzende Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (ThürVgG),
— FB Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (ThürVgG),
— FB Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreis-greiz.de