Sanierung Parkanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Parkanlage
In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand der Technik“ geführt. Die Durchführung findet bei laufendem Betrieb, in 2 Bauabschnitten statt sowie die Sanierung und Gestaltung der historischen Parkanlage an der Festhalle Ilmenau.
Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
— Bearbeitungsfläche insgesamt ca. 15 900 m2 (1,59 ha),
— 180 m Einzeiler / Borde Naturstein sichern, 500 m abbrechen, entsorgen,
— 7 m3 Natursteinmauerwerk sichern,
— Abbruch, sichern div. Einbauten Mastleuchten, Verteilerkästen, Abfallbeh., Parkbänke,
— Div. Baumschutz- u. Rückschnittmaßnahmen, 26 St. Baumstubben roden,
— 1 865 m3 Aushub, Entsorgung Boden,
— 4 175 m2 Vegetationsflächen herrichten,
— 290 m3 Baumsubstrat,
— 565 m3 Oberboden liefern, einbauen,
— 4 095 m2 wassergeb. Wegedecke,
— 1 210 m Stahlband Wegeeinfassung,
— 120 m Einzeiler Porphyr, 65 m Tiefbord Granit, Bestandsmaterial,
— 45 m2 Spielplatzfläche einschl. Einfassung,
— Naturstein-Sockelmauer herstellen, Bestandsmaterial,
— 60 m Regenwasserkanal, 1 St. Straßenablauf, 1 St. PP-Schacht,
— 500 m ELT-Leitungsgraben,
— 2 000 m Elektrokabel, 900 m LWL- u. LAN-Kabel im Außenbereich,
— 14 St. LED-Mastleuchten, 3 St. LED-Lichtpoller,
— 3 St. ELT-Versorgungspoller, 2 St. Festplatzverteiler,
— ELT-Hauseinführungen, Blitzschutz- u. Erdungsanlagen,
— ELT- und LWL-Montage- u. Installationsleistungen,
— Einbauten: 4 St. Poller, 3 St. Hundetoiletten, 7 St. Abfallbeh., 7 St. Fahrrad-Bügel,
— Einbauten: 22 St. Parkbänke mit Rückenlehne, 4 St. Rundbank-Segmente,
— Einbauten: Div. Schilder, Pfosten neu u. Wiedereinbau,
— Pflanzenlieferung: 59 St. HS / Solitärbäume, 10 St. Solitärsträucher, 60 St. Heckenpfl., 300 St. Rosen, 1 140 St. Bodendecker, 881 St. Solitärstauden.
3 260 St. Stauden, 1 085 St. Blumenzwiebeln,
— Pflanz- u Saatarbeiten: 825 m2 Pflanzflächen, 3 650 m2 Rasen Neu, 3 350 m2 Blumenwiese nachsäen, Fertigstellungs- u. Entwicklungspflege.
0343/2018
Die Vertragslaufzeit (aus II.2.7) berücksichtigt nur die Dauer der Bauausführung. Zu beachten und bindend sind die ggf. bestehenden Fristen und Zwischenfristen in den Verdingungsunterlagen der Vergabeunterlagen, sofern ein Bauzeitenplan mit Detailterminen den Vergabeunterlagen beiliegt ist dieser maßgebend bzw. ergänzend gültig.
Geforderte Sicherheiten gemäß Verdingungsunterlagen:
— Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % der Bruttoauftragssumme,
— Mängelbeseitigungsbürgschaft: 3 % der Bruttoschlussrechnungssumme inkl. Nachträge,
— Verjährung Mängelansprüche: 4 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Parkanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99094
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Ort: Ilmenau
Land: Deutschland
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß Unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Ort: Weimar
Land: Deutschland