Neubau eines feuerwehrtechnischen Zentrums in Nordhausen – Bodenbelagsarbeiten / Kautschuk Referenznummer der Bekanntmachung: 52/65/2021

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395317
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395317
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau eines feuerwehrtechnischen Zentrums in Nordhausen – Bodenbelagsarbeiten / Kautschuk

Referenznummer der Bekanntmachung: 52/65/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Nordhausen plant den Neubau eines feuerwehrtechnischen Zentrums zur gemeinsamen Nutzung von Berufs- Freiwilligen- und Jugendfeuerwehr. Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt ca. 11 250 m2. Der Neubau unterteilt sich in eine Haupthalle mit 16 Stellplätzen, eine Nebenhalle mit 6 Stellplätzen, sowie einer aufgesetzten Verwaltungsspange. Werkstätten und ein Schlauch- und Übungsturm dienen sowohl der Feuerwehr Nordhausen selbst wie auch den umliegenden Feuerwehren.

Der Neubau besitzt eine U-förmige Grundfläche von ca. 2 750 m2 mit einer Ausdehnung von ca. 90 m im Norden und ca. 32 m im Süden sowie einer Breite von ca. 34 m im Osten und 72 m im Westen. Die BGF beträgt ca. 5 000 m2, der BRI liegt bei ca. 25 000 m³. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst das Liefern und den Einbau der Bodenbeläge, bestehend aus Kautschuk.

Eine Unteraufteilung dieser Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen (s. Punkt II.1.6.).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Hauptort der Ausführung:

Deutschland, Thüringen

99734 Nordhausen

Zorgestraße 1

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— ca. 1 400 qm Abschleifen Zementestrich sowie Voranstrich und Spachtelung,

— ca. 1 400 qm Liefern und Verlegen Kautschuk- Bodenbelag,

— ca. 300 lfm Sockelleisten,

— ca. 1 400 qm Schutz des Bodenbelags,

— Erstreinigung, Erstpflege und Einweisung zur Pflege Kautschuk- Bodenbelag.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/10/2021
Ende: 26/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu Vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder

— eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ vorzulegen:

— der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,

— eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,

— eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,

— eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können.

Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

Auf gesondertes Verlangen sind ebenfalls vorzulegen:

— die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters /der Bieter und ggf. des/der Nachunternehmer (Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt).

— bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen:

1. Bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern sind für die Nachunternehmer nur die Formblätter des Thüringer Vergabegesetzes „Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)“ und „Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“ vorzulegen.

Diese Erleichterung mit Blick auf Nachunternehmer folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen werden will, verpflichtet, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits Präqualifiziert sind, oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.

2. Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern sind zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer ebenfalls die Nachunternehmererklärungen nach dem ThürVgG sowie die „Eigenerklärung zur Eignung“ (Nachunternehmer /anderes Unternehmen) ausgefüllt/unterschrieben vorzulegen möglich ist auch für diese Unternehmen der Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis befreit jedoch nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.

Bei Eignungsleihe ist auf Verlangen die ausgefüllte „Verpflichtungserklärung anderes Unternehmen“ (FB 236 – VHB; ist den Vergabeunterlagen beigefügt) vorzulegen.

HINWEISE: Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gem § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem Angebot eingereicht werden.

Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Für diese Beantragung ist der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vordruck zu den „Unternehmensdaten“ auszufüllen. Die „Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO“ ist ebenfalls auszufüllen bzw. zu bestätigen und mit dem Angebot einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:

— die „Angaben zur Preisermittlung“ (Formblatt 221 oder 222 VHB),

— die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft),

— das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).

Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

— der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (je Schadenfall) von mindestens 5 Millionen EUR für Personen- und/oder Sachschäden oder eine Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen (wenn nicht bereits in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ erklärt/angekreuzt),

— ein Muster des angebotenen Bodenbelags in der Mindestgröße DIN-A4,

— die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:

— Benennung von 3 Referenzobjekten für vergleichbare Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit Angabe des Ausführungsjahres, der Objektbezeichnung, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners. Hierfür kann die unter III.1.1) benannte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ genutzt werden.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können.

Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des Vertrages.

Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/07/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/07/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

Anschrift siehe Nr. I.1)

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nur Vertreter des Auftraggebers.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. I.3) angegebenen adresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten unter benannter Adresse beantragt werden. Auch werden Sie nur bei beantragter Teilnahme über etwaige Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert.

Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.

Ihr Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Angebote können abgegeben werden:

— elektronisch in Textform nach § 126b BGB,

— elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder

— elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.

Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) einzureichen, es kann nicht nachgefordert werden.

Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf – Format), Kurztext (.pdf – Format) und/oder in GAEB-Format eingereicht werden.

Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).

Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen.

Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2021

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