Ertüchtigung Netzwerk – Ausstattung Neubau und Ertüchtigung Unterverteilungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1001-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-hki.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung Netzwerk – Ausstattung Neubau und Ertüchtigung Unterverteilungen
Ertüchtigung Netzwerk – Ausstattung Neubau und Ertüchtigung Unterverteilungen
Um die Forschungsprojekte durch innovative IT-Infrastrukturen und Anwendungen unterstützen zu können, benötigt das Leibniz-HKI eine moderne Netzwerkinfrastruktur. Im vergangenen Jahr wurde als Grundlage eine leistungsstarke Fabric basierend auf Geräten des Typs Extreme Networks (VSP7400) installiert, die jetzt als Backbone fungiert. In nun folgenden Schritt soll der Backbone vervollständigt und die vorhandenen Geräte im Edge-Bereich ersetzt werden. Ebenso ist ein neues Gebäude mit Netzwerkkomponenten auszustatten.
Ziel ist die Beschaffung einer modernen Netzwerkinfrastruktur, die einen effektiven und effizienten Betrieb des RZ für mindestens 5 Jahre gewährleistet, die darüber hinaus skalierbar und allen modernen Standards entspricht.
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V. – Hans-Knöll-Institut
Adolf-Reichwein-Str. 23
07745 Jena Warenannahme
Die Bandbreitenanforderungen in der LAN-Infrastruktur des Leibniz-HKI haben sich stark erhöht und demzufolge kommt es teilweise zu Engpässen. Um den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden, ist ein der Umbau der vorhandenen kaskadierten Struktur erforderlich. Eine vermaschte Netzwerk-Fabric basierend auf Extreme Networks VSP7400 bilden seit 2020 den neuen Backbone. Im Edge-Bereich sind verschiedene Cisco-Komponenten verbaut.
Im Rahmen dieser Beschaffung ist die Fabric in einen Neubau zu erweitern und der gesamte Edge-Bereich mit neuen Geräten zu bestücken. Die vorhandene Management-Lösung von Extreme Networks (XMC) soll bei den zu liefernden Geräten genutzt werden, um eine dynamische Portfreischaltung (MAC-based-VLAN) zu realisieren und die vorhandene statische Konfiguration abzulösen.
Die Konfiguration des XMC zu diesem Zweck ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung. Ebenfalls sind in den Unterverteilungen (Edge) die vorhandenen Geräte nicht nur zu ersetzen, sondern auch sämtliche Patchungen zu übertragen!
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Installation und die vollständige Integration der Komponenten in die bestehende Netzwerkstruktur, sowie den Abschluss eines Supportvertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen
Ggf. geforderte Anzahlungen sind zu begründen. Sie können nur gegen Gestellung einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bankbürgschaft gewährt werden.
Gewährter Skonto ist in der Preiskalkulation bereits zu berücksichtigen; Zahlung erfolgt in 21 Tagen. Der Angebotspreis ist ein Festpreis d. h. es sind alle Nebenkosten, insbesondere Gebühren, Reisekosten und Spesen enthalten.
Im Übrigen gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen des HKI. Sämtlich, damit verbundene Auswirkungen auf die Preisbildung sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1. Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2. Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG – NU-einsatz/§ 17 ThürVgG – Kontrollen/§ 18 ThürVgG – Sanktionen);
3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1. Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2. Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9RRER
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]9
Internet-Adresse: www.tlvwa.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v. g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftaggebers nach § 134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.