Objektplanung Gebäude – Umbau Grundschule Waldstraße 11 in Hildburghausen Referenznummer der Bekanntmachung: I-10/5-02-2021-0002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3685 / 445-516
Fax: +49 3685 / 445-501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude – Umbau Grundschule Waldstraße 11 in Hildburghausen
Gebäudeplanung der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach § 34 HOAI für den Umbau und die Modernisierung einer Grundschule in Hildburghausen; stufenweise Beauftragung.
Landkreis Hildburghausen
Landratsamt Hildburghausen
Amt für Gebäudewirtschaft
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 aus dem Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ nach §§ 3, 34 HOAI; stufenweise Beauftragung. Das vertragsgegenständliche Bauvorhaben ist ein Teilprojekt des Gesamtprojekts „Modernisierung und Umgestaltung des Grund- und Regelschulstandortes Waldstraße 11/11a in 98646 Hildburghausen“ mit dem Ziel der Fortentwicklung zu einem campusartigen Schulstandort. Der AN hat im Rahmen der Durchführung des Auftrags daher die Ziele der Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen. Zweck der Baumaßnahme des hier verfolgtenTeilprojekts ist die Zusammenlegung der vorhandenen Grundschulen I und II in einem Schulgebäude zu einer drei- bis vierzügig betriebenen Grundschule am Standort „Waldstraße 11“ in Hildburghausen. Hierzu soll das vorhandene Bestandsgebäude umfassend baulich saniert sowie durch Umbaumaßnahmen entsprechend modernisiert werden. Das Vorhaben wird staatlich gefördert. Der AN hat seine Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der Förderbestimmungen und – auflagen zu erbringen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen bis LPH 9 stufenweise zu beauftragen. Die Beauftragung ist abhängig vom Erhalt von Fördermitteln. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht.
Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG nach Bedarf.
Es war gem. § 17 (11) VgV vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Aufforderung zur Angebotsabgabe: 16.04.2021;
Einreichung der Angebote: 05.05.2021, 24:00 Uhr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude – Umbau Grundschule Waldstraße 11 in Hildburghausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98527
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die veröffentlichte Vergabeplattform (www.evergabe.de) abgewickelt.
Mit der Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrags unterliegen Bieter und Bewerber auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote/Teilnahmeanträge gemäß § 62 VgV. Bieter und Bewerber, deren Angebote/Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere in den §§ 155 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).