Grundhafter Ausbau der August-Bebel- Straße, Jena; Objektplanung Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-FDMob-01

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 098-257162)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jena.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundhafter Ausbau der August-Bebel- Straße, Jena; Objektplanung Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-FDMob-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.

Des Weiteren befinden sich im Ausbaubereich eine Haltestelle für Schulbusse sowie ein Fußgängerüberweg, welche entsprechend den aktuellen Richtlinien wiederherzustellen sind.

Das Vorhaben wird aus Städtebaufördermitteln finanziert.

Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise.

Vorsorglich werden die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz mit veröffentlicht, die jedoch erst im Rahmen des Vertragsschlusses und nur von dem Bieter der den Zuschlag erhält, ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/05/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-257162

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Anstatt:

Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Verteter im Fall einer Arbeitsgemeinschaft

muss es heißen:

Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Verteter im Fall einer Arbeitsgemeinschaft für die benannte Person (Projektleiter Planung) muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren (2016 - 2020), der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI Leistungsphase 2 bis 7 eines innerstädtischen Ausbau eines Straßenbauprojektes mit:

— Baukosten ≥ 2,5 Mio. EUR netto oder

— einer Ausbaulänge ≥ 400 m nachgewiesen werden.

Die Maßnahme muss bereits baulich realisiert worden sein.

Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

Für die benannte Person (Projektleiter Bauoberleitung/ Bauüberwachung) muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren (2016 - 2020), der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI

Leistungsphase 8 bis 9 und örtliche Bauüberwachung eines innerstädtischen Ausbau eines Straßenbauprojektes mit:

— Baukosten ≥ 2,5 Mio. EUR netto oder

— einer Ausbaulänge ≥ 400 m nachgewiesen werden.

Die Maßnahme muss bereits baulich realisiert worden sein.

Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

Die benannten Personen (Projektleiter Planung und Projektleiter Bauoberleitung / Bauüberwachung) müssen mindestens die Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbare Berufsqualifikation) tragen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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