Grundhafter Ausbau der August-Bebel- Straße, Jena; Objektplanung Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-FDMob-01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 098-257162)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafter Ausbau der August-Bebel- Straße, Jena; Objektplanung Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung
Die geplante Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der öffentlichen Verkehrsfläche in der August-Bebel-Straße. Der auszubauende Bereich wird östlich von der Querstraße Katharinenstraße und westlich von der Querstraße Am Steiger begrenzt. Der Bereich von der Querstraße Gutenbergstraße bis zur Querstraße Am Steiger liegt im Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt“. Der Ausbau der August-Bebel-Straße soll bestandsnah auf dem vorhandenen Straßengrundstück erfolgen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im gesamten Ausbauabschnitt zu erneuern.
Des Weiteren befinden sich im Ausbaubereich eine Haltestelle für Schulbusse sowie ein Fußgängerüberweg, welche entsprechend den aktuellen Richtlinien wiederherzustellen sind.
Das Vorhaben wird aus Städtebaufördermitteln finanziert.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Planungen nach § 47 f. HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen und § 55 f. HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung der Leistungen steht dem Auftraggeber frei und erfolgt stufenweise.
Vorsorglich werden die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz mit veröffentlicht, die jedoch erst im Rahmen des Vertragsschlusses und nur von dem Bieter der den Zuschlag erhält, ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Verteter im Fall einer Arbeitsgemeinschaft
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Verteter im Fall einer Arbeitsgemeinschaft für die benannte Person (Projektleiter Planung) muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren (2016 - 2020), der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI Leistungsphase 2 bis 7 eines innerstädtischen Ausbau eines Straßenbauprojektes mit:
— Baukosten ≥ 2,5 Mio. EUR netto oder
— einer Ausbaulänge ≥ 400 m nachgewiesen werden.
Die Maßnahme muss bereits baulich realisiert worden sein.
Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Für die benannte Person (Projektleiter Bauoberleitung/ Bauüberwachung) muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren (2016 - 2020), der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI
Leistungsphase 8 bis 9 und örtliche Bauüberwachung eines innerstädtischen Ausbau eines Straßenbauprojektes mit:
— Baukosten ≥ 2,5 Mio. EUR netto oder
— einer Ausbaulänge ≥ 400 m nachgewiesen werden.
Die Maßnahme muss bereits baulich realisiert worden sein.
Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Die benannten Personen (Projektleiter Planung und Projektleiter Bauoberleitung / Bauüberwachung) müssen mindestens die Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbare Berufsqualifikation) tragen.