SHG SoB KJP Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 336-500.04
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.shg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
SHG SoB KJP Außenanlagen
— ca. 600 m3 Bodenmassen einbauen,
— ca. 3 000 m3 Boden lösen und entsorgen,
— ca. 1 000 m2 Betonpflasterarbeiten,
— ca. 500 m2 Asphaltbelag,
— ca. 120 m Betonblockstufen,
— ca. 30 m Fertiggabionen,
— ca. 260 m Stabgitterzäune,
— ca. 19 St. Baumpflanzungen,
— ca. 2 700 m2 Rasenarbeiten.
Saarbrücken
— ca. 600 m3 Bodenmassen einbauen,
— ca. 3. 000 m3 Boden lösen und entsorgen,
— ca. 1 000 m2 Betonpflasterarbeiten,
— ca. 500 m2 Asphaltbelag,
— ca. 120 m Betonblockstufen,
— ca. 30 m Fertiggabionen,
— ca. 260 m Stabgitterzäune,
— ca. 19 St. Baumpflanzungen,
— ca. 2 700 m2 Rasenarbeiten.
Neubau KJP
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt Eigenerklärung
Formblatt Eigenerklärung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder gleichwertig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden oder gleichwertige Angaben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung
Deckungssumme pro Schadensfall
Personenschaden: [Betrag gelöscht] EUR
Sachschaden: [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt IV: Verfahren
GESSNER RAe PartGmbB, Neumarkt 15n 66117 Saarbrücken
Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160
Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.