Neubau B 243 OU Holbach und Günzerode Referenznummer der Bekanntmachung: 152-0073/21-B-OV-41
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Ort: s. o.
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau B 243 OU Holbach und Günzerode
Renaturierungsmaßnahmen an Helme und Ichte sowie Pflanz- und Ansaatarbeiten.
Holbach und Günzerode LK Nordhausen
Landschafts- und Wasserbauarbeiten.
Es könnte zusätzliche Pflege notwendig werden.
AZ: 152-0073/21-B-OV-41
Projektnummer oder -referenz: 35183003-00.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— -> siehe Link zu III.1.1.)
— -> siehe Link zu III.1.1.)
— Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme,
— Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— das der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsabgabe
Zum Eröffnungstermin keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7 verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl. der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]