Lieferung von 3 Netzersatzanlagen für das Schöpfwerk Sömmerda Referenznummer der Bekanntmachung: I20210005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.soemmerda.de/rathaus-service/stadtverwaltung/eigenbetrieb-abwasser
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 3 Netzersatzanlagen für das Schöpfwerk Sömmerda
Der Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda beabsichtigt, das Schöpfwerk Sömmerda mit einer neuen mobilen Netzersatzanlage (NEA) auszustatten. Die Netzersatzanlage muss eine dauerhafte Leistung von ca. 600 kVA zur Verfügung stellen, um mit entsprechender Leistungsreserve die über Frequenzumformer gesteuerten Hochleistungspumpen betreiben zu können.
Sömmerda
DEUTSCHLAND
Der Eigenbetrieb Abwasser Sömmerda beabsichtigt, das Schöpfwerk Sömmerda mit einer neuen mobilen Netzersatzanlage (NEA) auszustatten. Die Netzersatzanlage muss eine dauerhafte Leistung von ca. 600 kVA zur Verfügung stellen, um mit entsprechender Leistungsreserve die über Frequenzumformer gesteuerten Hochleistungspumpen betreiben zu können.
Der Leistungsumfang gliedert sich in folgende Schwerpunkte:
— Lieferung einer Netzersatzanlage, bestehend aus 3 mobilen NEA-Aggregaten, zur Notstromversorgung des Schöpfwerkes Sömmerda, inklusive aller Anschlusskabel zur Anbindung an die bestehende NEA-Anschlusseinheit,
— Erstinbetriebnahme der mobilen Netzersatzanlage,
— Einweisung des Betreiberpersonals.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen.
Keine besonderen Vorgaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).