Vergabe des Transports, der Aufbereitung und der Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ava-velsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Transports, der Aufbereitung und der Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (2021)
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60 000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport, die Aufbereitung und die Verwertung bzw. Beseitigung von Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung Zur Ausschreibung kommen ca. 60 000 Mg Rohschlacke (AVV 19 01 12: Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen) pro Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keine oder nicht alle Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen, haben sie ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Nachweise zu belegen (z. B. Testate eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers, Bankauskunft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit),
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt und den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingend folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen. Der Bieter hat im Falle der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage F benannten Anlagen für die Behandlung des benannten Abfalls nach BImSchG bzw. Baurecht oder Bergrecht oder gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Genehmigungsbescheide) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb für die in Anlage F benannten Anlagen für die Behandlung des benannten Abfalls gemäß § 56 KrWG oder gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Angaben zu den Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen – Ausschluss von Angeboten,
— Gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen – Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen,
— Gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen – Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen,
— Gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen – Bietergemeinschaften,
— Gem. Ziffer 3.1.5 der Vergabeunterlagen – Unterauftragnehmer und Eignungsleihe,
— Gem. Ziffer 3.1.6 der Vergabeunterlagen – Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit,
— Gem. Ziffer 3.1.7 der Vergabeunterlagen – Einreichung der Urkalkulation,
— Gem. Ziffer 3.1.8 der Vergabeunterlagen – Saarländisches Tariftreuegesetz (STTG),
— Gem. Ziffer 3.1.9 der Vergabeunterlagen – Sonstige besondere Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarland
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).