Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung, Los 30.1 Ausstattung Mobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VgV 011
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ostschule Gera, Karl-Liebkecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung, Los 30.1 Ausstattung Mobiliar
Lieferung und Aufstellung von Schulmobiliar.
Ostschule Gera
Karl-Liebknecht-Straße 56
07546 Gera
Im Rahmen der umfassenden Sanierung und des Umbaus der denkmalgeschützten Ostschule Gera wird ein großer Teil der Ausstattung neu angeschafft und in der Schule aufgestellt. Im Einzelnen u.a.:
— 187 Stück Schülertische,
— 149 Stück Schülertische höhenverstellbar,
— 15 Stück Schülertische bodenmontiert,
— 55 Stück Schülertische klappbar,
— 508 Schülerstühle,
— 314 Schülerstühle höhenverstellbar,
— 96 Lehrertische aller Art,
— 129 Stück Lehrerstühle aller Art,
— 139 Stück Schränke aller Art,
— 2 Teeküchen mit Kühlschrank,
— diverse Lounge-und Sitzmöbel.
Folgende Ausführungstermine sind vorgesehen:
— Werkplanung/Ausstattungsliste bis: 29.10.2021,
— Techn. Klärung bis: 17.12.2021,
— Einbauzeitraum von: 2.5.2022 bis 27.5.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die
Im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Verpflichtungserklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— EVB-Tariftreue (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB-ILO (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— EVB ThürVgG (Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG).
Verpflichtungserklärungen u. das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) vorab einsehbar unter: www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Raum 003, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Rathaus)
Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erfolgt außerdem auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de, sowie auf der Website der Stadt Gera www.gera.de (Rubrik „Rathaus und Bürger“ – „Ausschreibungen“ – „Ausschreibungen nach VgV“.
Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereit. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 5 Kalendertage vor Abgabefrist und ausschließlich über die Vergabeplattform RIB zustellen. Fragen und Antworten während der Bewerbungs- bzw. Angebotsphase werden in anonymisierter Form auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Es erfolgt während der Bewerbungs- bzw. Angebotsphase kein Versand der Fragen und Antworten per E-Mail oder auf anderweitigen Kommunikationswegen, als dem vorstehend Genannten. Die Einreichung des Angebots ist nur elektronisch über die Vergabeplattform RIB (www.vergabe.rib.de) zulässig. Hierzu ist vorab eine einmalige Registrierung auf RIB erforderlich (beispielsweise über das "Starter"-Paket" zu [Betrag gelöscht] EUR).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gera.de