Bewirtschaftungsleistungen für das Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 8-5/21 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landratsamt-nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftungsleistungen für das Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen
Ausgeschrieben wurden die Leistungen der Bewirtschaftung des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen. Hierzu gehören v. a. bewirtschaftungsspezifische Leistungen, wie insbesondere Eingangskontrolle der Abfallanlieferungen, Verwiegung, Kontrolle und Einbau von Abfällen, Errichtung und Unterhaltung der Polderinfrastruktur, Bewirtschaftung der Zwischenlager, Betrieb der Kleinanliefererstation. Hinzu kommen verwaltungstechnische Leistungen wie Gebührenermittlung, Kassenführung, Erfassen und Verwalten von Stammdaten im EDV-System, Führen aller Nachweise gemäß DepV und NachweisV, Kontrolle der Deponie und Zwischenlager, Vermessung der Ablagerungsfläche, Reklamationsbearbeitung, Öffentlichkeitsarbeit und Nebenleistungen wie u. a. die Unterhaltung der Betriebsflächen, Pflege und Instandsetzung der überlassenen Gebäude, Ausrüstungsgegenstände, Mess- und Regeltechnik, Sicherheit des AWZ, Überwachung, Pflege und Unterhaltung des Altstandortes.
Kleinfurra, DE
Das Leistungsspektrum ist in Teil II — Leistungsbeschreibung ausführlich dargestellt.
Hierzu gehören in erster Linie bewirtschaftungsspezifische Leistungen, wie insbesondere Eingangskontrolle der Abfallanlieferungen, Verwiegung der Abfälle, Kontrolle und Einbau der Abfälle zur Beseitigung, Einbau von Abfällen zur Verwertung, Errichtung und Unterhaltung der Polderinfrastruktur, Bewirtschaftung der Zwischenlager, Betrieb der Kleinanliefererstation.
Hinzu kommen verwaltungstechnische Leistungen wie insbesondere Gebührenermittlung, Vorbereitung der Gebührenbescheide, Kassenführung, Erfassen und Verwalten aller Stammdaten im EDV-System, Führen aller Nachweise gemäß der DepV und Nachweisverordnung, Information, Dokumentation und Kontrolle der Deponie und Zwischenlager, Vermessung der Ablagerungsfläche, Betriebsführung und Arbeitsorganisation sowie Reklamationsbearbeitung und Öffentlichkeitsarbeit.
Als Nebenleistungen sind insbesondere die Unterhaltung der Betriebs-, Verkehrs- und Nebenflächen, Betrieb, Pflege und Instandsetzung der überlassenen Gebäude, Gebäudeteile, Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände, Mess- und Regeltechnik etc., Gewährleistung der Sicherheit des AWZ, Überwachung, Pflege und Unterhaltung des Altstandortes durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftungsleistungen für das Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode des Landkreises Nordhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kloster Lehnin OT Prützke
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14797
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist;
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.