Kauf von Polizeikräder für die Thüringer Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: 24.25-2912-148-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]2
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von Polizeikräder für die Thüringer Polizei
Kauf von Polizeikräder für die Thüringer Polizei.
Erfurt
Kauf von Polizeikräder für die Thüringer Polizei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietererklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck),
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck).
1. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO – Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2. Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG,
3. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
4. Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe Angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach § 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.