UVP-Bericht im Rahmen des Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens Tagebauterritorium Delitzsch-Südwest/Breitenfeld
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
UVP-Bericht im Rahmen des Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens Tagebauterritorium Delitzsch-Südwest/Breitenfeld
Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen des Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens Tagebauterritorium Delitzsch-SW/ Breitenfeld, Teil Süd, Territorium Breitenfeld.
Gemeinde Rackwitz
Die LMBV mbH reichte am 21.5.2003 den Antrag zur Durchführung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens „Tagebauterritorium Delitzsch-Südwest / Breitenfeld ein. Antragsgegenstände im Tagebauterritorium Breitenfeld sind der Schladitzer See, der Lober / Kohlelober und der Ableiter Hayna-Wolteritz. Lt. Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom 11.5.2007 soll mangels erforderlicher Entscheidungsreife über die dem Tagebauterritorium Breitenfeld zuzuordnenden Antragsgegenstände zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Mit Inkrafttreten der EG – Wasserrahmenrichtlinie und Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz und dem Sächsischem Wassergesetz haben sich die gesetzlichen und fachlichen Randbedingungen gegenüber dem Zeitpunkt der Erstellung der Fachplanung erheblich geändert, so dass deren Überarbeitung erforderlich ist. Für die Erlangung der Planfeststellung ist eine Umweltweltverträglichkeitsstudie den Antragsunterlagen beizufügen.
Folende Leistungen sind zu erbringen:
— Beratungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie LPh 1 bis 2,
— Beratungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie LPh 3 bis 4 optional,
— Mitwirken beim Scoping optional.
Die Verlängerung des Vertrages wird unter Nutzung der in der Aufgabenstellung ausgewiesenen optionalen Leistungen vorbehalten.
— Beratungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie LPh 3 bis 4,
— Mitwirken beim Scoping.
Vergabenummer 2104800105
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung gemäß § 44 VgV sind folgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates in dem der Bewerber tätig ist.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder Ingenieur/ Architekt für Landschaftspflege oder Landschaftsplanung. Ferner werden auch Personen zugelassen, welche ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder Ingenieur/Architekt für Landschaftspflege oder Landschaftsplanung. Ferner werden auch Personen zugelassen, welche ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter, den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bietergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt.
c) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
d) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind.
e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen.
f) ausgefüllte und unterzeichnete Anlage „Bewerbungsformular“, diese Anlage ist als Download beziehbar unter www.lmbv-einkauf.de.
Mitglieder von Bietergemeinschaften haben alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Ausnahme bildet das Bewerbungsformular, das nur vom bevollmächtigten Vertreter auszufüllen ist. Für Bietergemeinschaften gilt die Bedingung gesamtschuldnerischer Haftung durch alle Teile der Bietergemeinschaft mit verbindlicher Angabe des bevollmächtigten Vertreters. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot zwingend einzureichen.
Bedient sich der Bieter gemäß VgV §47 zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit anderer Unternehmer (Nachunternehmer) hat er durch eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer nachzuweisen, dass ihm die Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind auch von diesen Unternehmen dem Angebot beizufügen.
Für die Erstellung der Angebote werden den Bietern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Angebotsunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor bei Relevanz für das Wertungsergebnis fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
a) Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Bewerbers im Bereich Landschafts-/Umweltplanung sowie ÖkoBÜ in den Jahren 2018-2020
b) Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der geforderten Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied zu erbringen.
c) Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemein zugänglichen Listen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer-und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) akzepiert.“
Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerberformular
Zu a) Betrug der Umsatz in 2018 bis 2020 weniger als [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr im Bereich Landschafts-/Umweltplanung sowie ÖkoBÜ, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Zu b) Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- undVermögensschäden) bis zu einem Objektwert von 3,0 Mio. EUR. Ab einem Objektwert größer 3,0 Mio. EUR ist eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 % des Objektwertes nachzuweisen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss pro Jahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bewerber:
Angaben zu Büroreferenzen
A) Zwei Referenzobjekte – Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Anlage 1 Punkt 1.1.1 HOAI
Angaben zu persönlichen Referenzen Projektbearbeiter
B) Ein Referenzobjekt – Mitwirkung des vorgesehenen Projektbearbeiters bei einer Umweltverträglichkeitsstudie gemäß
Anlage 1 Punkt 1.1.1 HOAI.
Zu A) Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsstudie von mindestens 300 ha; mindestens Leistungsphasen 1 bis 4; mindestens Honorarzone II; Die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum Versand der Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Maßnahme erbracht worden sein. Die Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen kann anhand verschiedener Referenzobjekte belegt werden.
Zu B) Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsstudie von mindestens 300 ha; mindestens Leistungsphasen 1 bis 4; mindestens Honorarzone II; Die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum Versand der Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Maßnahme erbracht worden sein. Die Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen kann anhand verschiedener Referenzobjekte belegt werden.
— Vorlage des Nachweises zum Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums des Projektbearbeiters,
— Vorlage eines Lebenslaufes des Projektbearbeiters.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder Ingenieur/ Architekt für Landschaftspflege oder Landschaftsplanung. Ferner werden auch Personen zugelassen, welche ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder Ingenieur/ Architekt für Landschaftspflege oder Landschaftsplanung. Ferner werden auch Personen zugelassen, welche ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben.
— Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Flächen auf der die Leistungen erbracht werden stehen unter Bergaufsicht.
Zur Honorarkalkulation:
Die Honorarermittlung für die Grundleistungen der Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieure (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.12.2020 (BGBl. I Teil 56) erfolgt nach den jeweiligen Berechnungsparametern der HOAI 2021. Diese werden vom Auftraggeber für alle Bieter gleichermaßen bekanntgegeben, damit diese ihr Honorar hiernach berechnen können. Die Honorarberechnung hat dabei auf der Grundlage des Mindestsatzes zu erfolgen. Auf dieses Honorar für die Grundleistungen können die Bieter Zu- oder Abschläge anbieten.
Besondere Leistungen und Leistungen nach Anlage 1 der HOAI sind demgegenüber nach den Vorgaben der Honorarermittlungstabellen (den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblätter) gemäß Aufgabenstellung anzubieten.
Zur Honorarermittlung sind zwingend diese Formblätter bzw. die darin dargestellte Systematik zu verwenden, andernfalls wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Angefragte besondere Leistungen und Leistungen nach Anlage 1 HOAI sind nach den Vorgaben der Kalkulationstabellen / Aufgabenstellung anzubieten.
Abweichungen davon sind in Form eines Nebenangebotes einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland