Wettbewerbsökonomische Begutachtung — besitzartenübergreifende Holzvermarktung Referenznummer der Bekanntmachung: 1917/1-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringenforst.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerbsökonomische Begutachtung — besitzartenübergreifende Holzvermarktung
Wettbewerbsökonomische Begutachtung (besitzartenübergreifende Holzvermarktung) im Rahmen eines anhängigen Klageverfahrens.
Unter Federführung des Freistaats Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - sind für den Freistaat Thüringen und die Landesforstanstalt der Auftra „Wettbewerbsökonomische Beratung des Freistaats und der Landesforstanstalt bei der Rechtsverteidigung gegen eine bereits anhängige Klage auf Schadensersatz wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Kartellverbot durch die Waldbesitzarten übergreifende, gebündelte Holzvermarktung“ im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben. Gegenstand des Auftrags ist die wettbewerbsökonomische Begutachtung sämtlicher sich im Verfahren stellenden ökonomischen Fragestellungen einschließlich der Unterstützung der mandatierten Rechtsanwälte bei der Abfassung von Schriftsätzen und als Gutachter in mündlichen Verhandlungen. In Bezug auf den Sachverhalt und die Fülle der Daten handelt es sich um ein sehr komplexes Klageverfahren.
Die Beauftragung ist zunächst auf die Beratung im erstinstanzlichen Verfahren gerichtet und beginnt unmittelbar mit der Zuschlagserteilung. Sollte dies nach Einlegung von Rechtsmitteln von Seiten der Kläger oder der beklagten Auftraggeber erforderlich werden, kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung der Auftraggeber auch auf die Tätigkeit in Berufungs- oder Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof, einschließlich des EuGH, erstreckt werden.
Der Ausführungszeitraum beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung und endet nach Abschluss der erstinstanzlichen Klageverfahren. Im Falle von Berufungs- / Revisionsverfahren (vor den Oberlandesgerichten / dem Bundesgerichtshof sowie dem EuGH) kann die Beauftragung durch einseitige Erklärung des Auftraggebers erweitert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wettbewerbsökonomische Begutachtung — besitzartenübergreifende Holzvermarktung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 8.4.2021, 12.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]9
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.