Freianlagenplanung für die Umfeldgestaltung der ehemaligen Albero-Schule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwalbach
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung für die Umfeldgestaltung der ehemaligen Albero-Schule
Die Gemeinde Schwalbach benötigt Planungsleistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI für die Freiflächengestaltung im Umfeld der ehemaligen Albero-Schule sowie in Teilbereichen der Hauptstraße und Schulstraße, um eine gestalterisch und städtebaulich ansprechende Aufwertung sowie ansprechende Grün- und Parkanlagengestaltung zu erreichen.
Die städtebaulichen und freiraumgestalterischen Missstände wurden bereits im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Schwalbach aufgezeigt. Als Ziel wurde formuliert, dass insbesondere die Vor- und Umfeldflächen des Ensembles der ehemaligen Albero-Schule, der zentralen Lage, dem Baudenkmal und den dort untergebrachten sozialen Einrichtungen entsprechend neu zu gestalten sind.
Im Anschluss hieran wurde ein erstes skizzenhaftes Ideenkonzept erarbeitet. Diese Unterlagen stehen in den Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Der Planungsbereich des vorliegenden Ausschreibungsgegenstands umfasst das Vorplatzareal der ehemaligen Albero-Schule zwischen der Hauptstraße und der Schulstraße inkl. der Straßenflächen am Schulplatz. Die angrenzenden beparkbaren Flächen sollen in die Planungen mit einbezogen werden.
Der zu überplanende Bereich unterteilt sich in 3 Bauabschnitte. Die Bauabschnitte 1 und 2 umfassen das gesamte Vorplatzareal der ehemaligen Albero-Schule inkl. Schulplatz. Der 3. Bauabschnitt umfasst die Straßenflächen der Schulstraße. Die Bauabschnitte 2 und 3 werden optional beauftragt.
Im mittleren Gebäude der ehemaligen Albero-Schule ist eine Kindertagesstätte untergebracht, die Flüchtlingsunterkunft soll weiterhin bestehen bleiben und kann ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden. Das obere Gebäude mit seinen Vereinsnutzungen bleibt ebenfalls bestehen. Diese Nutzungen sind bei der Planung der Vorplatzflächen zu berücksichtigen.
Die Planung der rückwärtigen Freiflächen der Gebäude ist nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Ziel der Planung soll es sein, im Bereich des Ensembles der ehemaligen Albero-Schule einen einheitlich wahrnehmbaren Platz zu gestalten, der auch eine Aufenthaltsfunktion für alle Altersgruppen erfüllt. Hierbei sollen im Bereich der Kindertagesstätte auch eine Hol- und Bringzone Berücksichtigung finden sowie die erforderlichen Park- und Stellplatzflächen integriert werden. Die vorhandene Baumreihe im Bereich des Ensembles muss aus Denkmalschutzgründen erhalten bleiben.
Der 3. Bauabschnitt, der Bereich der Schulstraße, soll aufgrund des vorhandenen Verkehrs- und Parkdrucks überplant werden. Die Bauabschnitte 2 und 3 werden, wie bereits weiter oben erläutert, optional beauftragt.
Die Maßnahmen werden aus Mitteln der Städtebauförderung (Programm: Lebendige Zentren) gefördert. Mit der Planung soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden.
Umfeld der ehemaligen Albero-Schule in Schwalbach, Teilbereiche der Hauptstraße und Schulstraße
Die Gemeinde Schwalbach vergibt die Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI für die Neugestaltung der Freianlagen im Umfeld der ehemaligen Albero-Schule. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Freianlagenplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für den Planungsbereich ist bereits ein erstes skizzenhaftes Entwurfskonzept vorhanden. Das Entwurfskonzept sieht derzeit 3 Bauabschnitte vor. Die Bauabschnitte werden ebenfalls optional stufenweise vergeben. In einem ersten Schritt wird der 1. Bauabschnitt beauftragt, die Bauabschnitte 2 und 3 werden optional beauftragt.
Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen (ISEK, erstes Entwurfskonzept, Leitungspläne) keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Freianlagenplanung“ sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Optional stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen und optional stufenweise Beauftragung der Bauabschnitte, siehe II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2. Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdr. zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/images-cms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
3. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) „VgV Ausschliessich Elektronisch“. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden „Ausgeschlossen“;
4. Bei dem unter II.1.5) angegebenen geschätzten Gesamtwert von 1 700 000 Mio. EUR handelt es sich um die Gesamtinvestitionssumme ohne MwSt (Grobschätzung) für alle 3 Bauabschnitte;
5. Der AG behält sich vor, bei Bedarf von den Bietern Folgeangebote einzuholen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Sollten keine Verhandlungen geführt werden, sind mit dem Angebot schriftliche Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien abzugeben, auf deren Grundlage die Beurteilung der Zuschlagskriterien erfolgt. In diesem Fall werden die Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch einmal auf das Erfordernis schriftlicher Erläuterungen hingewiesen.
Unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich dazu entscheidet, überhaupt Vergabegespräche zu führen, behält sich der Auftraggeber aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.