Stratasys J826 3D Drucker/PUR-1912 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: INFO2021/PUR-1912
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpi-inf.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stratasys J826 3D Drucker/PUR-1912 2021
Beschaffung eines Stratasys 3D Druckers J826 samt Zubehör,
Wartung und Lizenz.
Max-Planck-Institut für Informatik
Campus E1 4
66123 Saarbrücken
Beschafft werden soll ein Stratasys J826 3D Drucker,
Druckerzubehör (Start-Up Kit), ein Wartungsvertag, eine Voxel
Print Annual S/W License J-Serie und ein Standgerät WaterJet.
Die gelieferte Ware muss original sein und darf ausschließlich über vom Hersteller autorisierte Vertriebskanäle bezogen werden und muss neu sein und darf nicht im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen sein.
Möglichkeit auf 2 x 12 monatige Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A):
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB.
Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
Unternehmensdarstellung (EK-02-A): Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse), Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]) sowie – falls gegeben – die Angabe des Amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die Organisatorische Gliederung des Unternehmens. Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A): Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
Niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Declaration on Export Control Classification (EK-04-A): Die in dieser Anlage geforderten Angaben sind im Hinblick der Exportkontrolle unter Verwendung von Anlage 6 vorzunehmen.
Diese Anlage liegt nur in englischer Sprache vor und ist so auch abzugeben.
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-05-A):
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; Seite 14 von 21 zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen; oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Umsatzdarstellung (EK-06-A – EK-07-A): Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-06-A) sowie den Spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung und Systemservice für 3D Drucker (EK-07-A) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind Ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Umweltmanagement (EK-08-A): erklären, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement in ihrem Unternehmen bestehen (EK-08-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 14001 oder Gleichwertig).
Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-09-A): Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen Personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) einreichen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte) Führungskräfte
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax Versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt Wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).