Beschaffung eines Früherkennungssystems zur Erkennung und Ansprache glücksspielsuchtgefährdeter Spielteilnehmer im Glücksspiel-Onlinebereich („FES-Tool“) Referenznummer der Bekanntmachung: VOL2021-0031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lotto-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Früherkennungssystems zur Erkennung und Ansprache glücksspielsuchtgefährdeter Spielteilnehmer im Glücksspiel-Onlinebereich („FES-Tool“)
Gegenstand der Beschaffung ist ein Früherkennungssystem zur Erkennung und Ansprache glücksspielsuchtgefährdeter Spielteilnehmer im Glücksspiel-Onlinebereich („FES-Tool“).
Suhl
DEUTSCHLAND
Gegenstand der Beschaffung ist ein Früherkennungssystem zur Erkennung und Ansprache glücksspielsuchtgefährdeter Spielteilnehmer im Glücksspiel-Onlinebereich („FES-Tool“).
Neben der Beschaffung und Integration der entsprechenden Software umfasst das Vorhaben weitere Leistungen, insbesondere Wartung und Support, Anpassungsleistungen sowie fachliche und personelle Unterstützung beim Anbinden des Systems an das bereits vorhandene Internetsystem und Produktschulungen.
Hintergrund der Beschaffung ist § 6i Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 („GlüStV“). Danach wird Lotto Thüringen verpflichtet, auf eigene Kosten ein automatisiertes System zur Früherkennung von glücksspielgefährdeten Spielern und von Spielsucht zu installieren und dies regelmäßig zu aktualisieren. Die Spielsuchtfrüherkennung ist als Teil des Sozialkonzepts durch die Erlaubnisbehörde zu prüfen. Ohne ein wirksames automatisiertes System zur Spielsuchtfrüherkennung kann eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen durch die Erlaubnisbehörde nicht erteilt werden.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1. September 2021 und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann erstmalig zum 1. September 2026 ordentlich gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggfs. der Nachweis von Maßnahmen zur Selbstreinigung und zum Zeitraum für Ausschlüsse nach den §§ 125, 126 GWB (vgl. entsprechendes Formblatt in den Vergabeunterlagen).
2. Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem gleichwertigen amtlichen Register oder Verzeichnis oder sofern kein Register vorhanden, Vorlage von Gründungs- oder gleichwertigen beweiskräftigen Dokumenten. Der Auszug bzw. die Dokumente dürfen am Tag der Einreichung nicht älter als 6 Wochen sein.
1. Nachweis eines durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens [Betrag gelöscht] EUR durch Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsvertrages bzw. Versicherungsscheins.
Die Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. das zu diesem Zwecke in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt).
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der Vergabestelle gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Lotto Thüringen weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch Lotto Thüringen beantragt wird.