VE 06 Holzbau GWO und BHO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.solewelt.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 06 Holzbau GWO und BHO
— Bauschnittholz Lärche 500 m3 liefern, abbinden und aufstellen für Trag- und Dachkonstruktion,
— Schalungen von Dach- und Fassadenflächen aus Lärchenholz ca. 1 750 m2,
— Bodenbeläge aus Bohlen, Lärchenholz ca. 950 m2,
— Bodenbelag aus Latten, Lärchenholz 1 550 m2,
— Innentreppe, dreiläufig 1 Stück,
— Solerinne 145 m,
— Sichtfachwerk aus KVH ca. 7,5 m3 liefern, abbinden und einbauen.
Bad Salzungen
— Bauschnittholz Lärche 500 m3 liefern, abbinden und aufstellen für Trag- und Dachkonstruktion,
— Schalungen von Dach- und Fassadenflächen aus Lärchenholz ca. 1 750 m2,
— Bodenbeläge aus Bohlen, Lärchenholz ca. 950 m2,
— Bodenbelag aus Latten, Lärchenholz 1 550 m2,
— Innentreppe, dreiläufig 1 Stück,
— Solerinne 145 m,
— Sichtfachwerk aus KVH ca. 7,5 m3 liefern, abbinden und einbauen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ballstedt
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]