Lieferung eines Büro-Containers Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2021-34
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Büro-Containers
Es sollen Büroflächen vorübergehend in einer Containeranlage zur Verfügung gestellt werden, bis ein dafür vorgesehener Neubau fertiggestellt ist. Es wird von einer Anmietung von 4 Jahren ausgegangen. Der Standort befindet sich Jena im südlichen Beutenberg-Campus. Desweitern sollen auf dem südlichen Campus Forschungsverfügungsflächen für einen Dritten sowie den Labor-Neubau für das Exzellenzcluster (Balance of the Microverse ist ein interdisziplinärer Forschungscluster, der seit 2019 im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder gefördert wird, und die dynamischen Gleichgewichten mikrobieller Gemeinschaften untersucht) entstehen.
Die Lieferung und Aufstellung eines Büro-Containers, sowie der Abbau und der Abtransport, sofern angemietet wird, ist zu beziffern. Der Standort ist in Jena. Die Containeranlage für die Büroräume soll 3-geschossig erstellt werden. Sie erhält ein umschlossenes Treppenhaus und zzgl. ein Außentreppenhaus aus Stahl. WC- und Flurcontainer sowie Technikflächen sind vom Anbieter einzukalkulieren. Es werden ca. 350 qm benötigt.
Eine Anmietung der Büromöbel (Standardausstattung mit Schreibtisch, Bürodrehstuhl, Rollcontainer, abschließbarer Schrank und 2 Regale je Arbeitsplatz) ist optional zusätzlich anzubieten.
Sofern sich die Fertigstellung des Neubaus verzögert, kann im Falle der Anmietung des Containers die Laufzeit verlängert werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Vereinbarung.
Neben einem Mietangebot ist ein Angebot für ein Kauf- und Mietkauf-Modell zu erstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder der Angabe, dass zu keiner Eintragung in die genannten Register eine Verpflichtung besteht oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
Erklärung, dass Ausschlußgründe nach den §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
Informationen über dessen Firma (Datum der Unternehmensgründung, den Hauptsitz des Unternehmens sowie weitere Unternehmensstandorte etc.), ob und auf welche Weise sie wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist und die Beteiligungsverhältnisse darstellt (möglichst als Schaubild) übermittelt,
Angaben zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Lieferung vergleichbar sind und unter Einbezug des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Lieferungen, ersatzweise hierzu die Geschäftsberichte/Bilanzen der letzten 3 Jahre des Unternehmens (soweit diese zur Veröffentlichung verpflichtet sind),
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen übermittelt.
Aussagekräftige Referenzen (mindestens 2) für die erfolgreiche Durchführung vergleichbarer Projekte mit vergleichbarem Umfang; aussagekräftig bedeutet, dass Referenzen nicht das Recht des Auftraggebers weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
Ggf. bei Verpflichtung eines Nachunternehmers oder mehrerer Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
Verpflichtungen nach
§§ 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz
§ 17 ThürVgG Kontrollen
§ 18 ThürVgG Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.