Errichtung einer Fahrradbrücke über die Saale und Ausbau der Saaleradwegführung von Breternitz nach Kaulsdorf (Saale) – Generalplanerleistungen §§ 43, 47 und 51 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: P253
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kausldorf (Saale)
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07338
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kaulsdorf-saale.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Fahrradbrücke über die Saale und Ausbau der Saaleradwegführung von Breternitz nach Kaulsdorf (Saale) – Generalplanerleistungen §§ 43, 47 und 51 HOAI
Generalplanerleistungen §§ 43, 47 und 51 HOAI.
Gemeinde Kaulsdorf (Saale)
Straße des Friedens 27
07338 Kausldorf (Saale)
Die Naturparkregion Thüringer Meer mit seinem hochsensiblen Naturraum umfasst im Ganzen die Wasserflächen der Saalekaskaden sowie die Kommunen und Gemeinden um die Gewässerlandschaft herum.
Die Gemeinde Kaulsdorf (Saale) als Mitglied der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Thüringen Meer beabsichtigt, unter Berücksichtigung sämtlicher Richtlinien und Konzepte, eine Routenänderung des Saaleradweges im Radwegeabschnitt zwischen Breternitz und Kaulsdorf (Saale) vorzunehmen. Der Saaleradweg verläuft über 403 km an der Saale von der Quelle am Großen Waldstein bis zur Mündung in die Elbe bei Barby. Er gilt als einer der anspruchsvollsten Fluss-Radwege Deutschlands. In seinem Oberlauf ist er durch zahlreiche topografische Anstiege gekennzeichnet. Der zu ändernde Streckenabschnitt hat eine Gesamtlänge von 3 310 m. Grundlage hierbei bildet eine erarbeitete Konzeption vom 12.6.2016 i. V. m. dem Radverkehrskonzept Thüringen 2.0 und der Empfehlung für Radverkerhsanlagen (ERA-FGSV. Die neue Routenführung des Rad- und Wanderweges soll die enormen topographischen Verhältnisse massiv entschärfen und touristisch sowie infrastrukturell eine Vernetzung mit dem Umland (Städtedreieck Saalfeld – Rudolstadt – Bad Blankenburg) vollziehen.
Die neue Route soll im Bereich vom Rastplatz Breternitz bis zum Ortsteil Eichicht verlaufen. Am neuen Streckenabschnitt ist eine Saalequerung in Form einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke in Höhe Kaulsdorf (Saale) vorgesehen. Das neu zu planende Bauwerk soll pfeilerlos den Saaleabschnitt überspannen. Hier wird von einer Länge von ca. 70 m ausgegangen. Neben dem Neubau der Fahrrad- und Fußgängerbrücke sollen die landwirtschaftlichen bzw. Feldwege sowie unerschlossene Areale an der neuen Routenführung, zur Nutzung als Rad- und Wanderweg, nach den geltenden Regeln der Technik ausgebaut mit einer Asphaltdecke versehen und an den Punkten Rastplatz Breternitz und dem Ortsteil Eichicht an den bestehenden Saaleradweg angebunden und gemäß des Radverkehrskonzeptes Thüringen 2.0 beschildert werden.
Für die Umsetzung dieses Vorhabens stehen insgesamt ca. 1,99 Mio. EUR netto zur Verfügung. Die genannten Kosten sind als Kostenorientierung zu betrachten, auf welche die Planung auszurichten ist.
Für das Vorhaben wurde eine Förderung über Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Teil II des Freistaats Thüringen beantragt.
Es ist angedacht, das Projektvorhaben nach Bewilligung des Zuwendungsbescheides sofort in Umsetzung zu bringen und innerhalb von 36 Monaten abzuschließen.
Auftragsgegenstand sind folgende Leistungen:
— Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI),
— Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI),
— Tragwerksplanung (§ 51 HOAI),
— untergeordnet Landschaftsplanung (Teil 2, Abschnitt 2 HOAI).
Die Beauftragung wird stufenweise für die LPH 1 bis 4 nach §§ 43, 47 und 51 HOAI erfolgen. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses sobald die erforderlichen Finanzmittel vollumfänglich abgesichert sind. Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang können in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert werden.
Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.
Die Abgabe der Unterlage zur genehmigungsfähigen Planung ist für den 28.2.2022 avisiert. Die in Pkt. II.2.7) angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die 1. Stufe der Beauftragung (LPH 1 bis 4 §§ 43, 47, 51 HOAI).
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 5 bis 9 nach §§ 43 47 HOAI sowie § 51 Leistungsphasen 5 und 6 HOAI zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Punkt III.1.1 und III.2.2
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.1.2 und III.1.3: zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig ge-mäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzula-denden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
Die Vergabe erfolgt für Planungsleistungen nach § 43 HOAI für die LPH 1 bis 9 und § 47 HOAI für die LPH 1 bis 9 sowie Planungsleistungen nach § 51 HOAI für die LPH 1 bis 6, in Form einer stufenweise Beauftragung.
Geplante 1. Stufe der Beauftragung:
— § 43 HOAI LPH 1-4,
— § 47 HOAI LPH 1-4,
— § 51 HOAI LPH 1-4.
Geplante 2. Stufe der Beauftragung (Option):
— § 43 HOAI jeweils LPH 5-9,
— § 47 HOAI jeweils LPH 5-9,
— § 51 HOAI LPH 5 und 6.
Die beschriebene stufenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergeb-nisses der zu erarbeitenden Entwurfsplanung und sobald die Finanzmittel verfügbar sind.
Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln, zeitlich gestaffelt und gegliedert nach Bauabschnitten und Finanzierungsfreigaben vorzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4/II.2.4 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen.
Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
2021GT0002
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-179379b2160-757a7a425c59924b
Siehe Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-179379b2160-757a7a425c59924b
Siehe Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-179379b2160-757a7a425c59924b
Siehe Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-179379b2160-757a7a425c59924b
Die Vergabestelle/ der Auftraggeber erwartet daher, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Termineinhaltung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform per E-Mail über das eVergabeportal) zu senden.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 27.5.2021 – 11.00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal als Downloadangebot am 12.05., 20.05. und 28.5.2021 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme / den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 4.6.2021 – 11.00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als elektronisches Textdokument zu senden.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Die Verhandlungsgespräche sollen voraussichtlich am 1.9.2021 stattfinden. Eine Beauftragung ist ab der. 38. KW 2020 geplant.
Bestandteil der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:
— 01 Bekanntmachung,
— 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,
— 03 Bewerbungsbogen,
— 04 Entwurf der Vertrags- und Honorierungseckpunkte,
— 05 Entwurf Generalplanervertrag
— 06 Lageplan / Lageeinordnung.
Hinweis:
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen soweit mindestens 1 wertbarer Teilnehmerantrag vorliegt, der sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/ -voraussetzungen erfüllt.
Datenschutzhinweis:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ...).
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.
Jeder Teilnehmer willigt durch seine Unterschrift ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe/des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes/Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten.
Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.