Unterhaltsreinigungsarbeiten in den Dienstgebäuden des Amtsgerichts Saarbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: AGSB 537-2021-0001-S#002

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/agsb/DE/home/home_node.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigungsarbeiten in den Dienstgebäuden des Amtsgerichts Saarbrücken

Referenznummer der Bekanntmachung: AGSB 537-2021-0001-S#002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhaltsreinigungsarbeiten in den Dienstgebäuden des Amtsgerichts Saarbrücken.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Regionalverband Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterhaltsreinigungsarbeiten in folgenden Dienstgebäuden des Amtsgerichts Saarbrücken:

— Franz-Josef-Röder Straße 13, 66119 Saarbrücken (Hauptgebäude) (Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1. – 3. Obergeschoss),

— Bertha-von-Suttner-Straße 2, 66123 Saarbrücken,

— Bertha-von-Suttner-Straße 5, 66123 Saarbrücken (Kellerarchiv, 1. und 2. Obergeschoss),

— Mainzer Straße 176, 66121 Saarbrücken,

— Mainzer Straße 178, 66121 Saarbrücken,

— Obere Lauerfahrt 10, 66121 Saarbrücken,

— Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Preis / Gewichtung: 65,00
Qualitätskriterium - Name: 2. Beschreibung der objektbezogenen Arbeitsweise und Qualität / Gewichtung: 35,00
Preis - Gewichtung: 65,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 026-064416
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigungsarbeiten in den Dienstgebäuden des Amtsgerichts Saarbrücken

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 18
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist (in der Regel) unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Antrag ist auch dann unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag ist des Weiteren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) und der Auftraggeber in seiner Vergabebekanntmachung auf diese Ausschlussfrist hingewiesen hat.

Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Die sonstigen Beteiligten sollen – soweit bekannt – benannt werden (§ 161 Abs. 2 GWB).

Es ist auch darzulegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist (§ 161 Abs. 2 GWB) und dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).

Einen wirksam erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB); dem Antragsteller bleibt in diesem Fall nur die Möglichkeit, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Allerdings kann ein Zuschlag unwirksam sein, wenn der Bieter, dessen Angebot nicht berücksichtigt werden soll, vom Auftraggeber nicht mindestens 15 Kalendertage vor Zuschlagserteilung darüber informiert wurde, warum er den Zuschlag nicht und wer ihn stattdessen erhalten soll. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2021