Ausschreibung Modellvorhaben zur Behandlung von Varikosen gemäß §§ 63, 64 SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 065-166275)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Modellvorhaben zur Behandlung von Varikosen gemäß §§ 63, 64 SGB V
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Modellvorhabens zur Behandlungen von Varikosen gemäß §§ 63, 64 SGB V für Versicherte der AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen in den Freistaaten Sachsen und Thüringen und damit in den Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsen und Thüringen. Die Auftraggeberin unterstützt unterschiedliche Maßnahmen, die zu einer stetigen Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung führen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Auftraggeberin, ihren Versicherten mit diagnostizierten Varizen der unteren Extremitäten, den Zugang zu endoluminalen Behandlungsverfahren mittels Laser- oder Radiofrequenztechnik zu ermöglichen. Bei den endoluminalen Behandlungsverfahren handelt es sich um Leistungen, die derzeit nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Im Rahmen der Regelversorgung erfolgt die Varizen-Behandlung während eines stationär durchgeführten operativen Eingriffs. Die endoluminalen Verfahren hingegen können ambulant durchgeführt werden, sind für den Patienten weniger belastend und führen darüber hinaus zu verkürzten Heilungszeiten. Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen endoluminalen Versorgung soll daher ein Modellvorhaben gemäß §§ 63, 64 SGB V abgeschlossen werden und damit die Wirkungsweise gegenüber herkömmlichen Verfahren mit dem Ziel, diese in die Regelversorgung zu überführen, erprobt werden. Das Angebot soll flächendeckend umgesetzt werden. Der Auftragnehmer hat die ambulante ärztliche Versorgung über am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer entsprechend anzubieten, aufzubauen und umzusetzen. Behandelt werden ausschließlich in den Versorgungsvertrag eingeschriebene Versicherte. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag sowie die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag ist freiwillig. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Versorgungsvertrages übernimmt der Auftragnehmer darüber hinaus Managementaufgaben. Hierzu gehören insbesondere die Kommunikation und Information zum Versorgungsangebot in der Ärzteschaft, die Verwaltung der teilnehmenden Leistungserbringer, die Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der Auftraggeberin sowie Leistungen im Zusammenhang mit der Evaluation. Da die Teilnahme sowohl für Ärzte als auch für Versicherte freiwillig sein muss, liegt die Steuerung der konkreten Teilnahme nicht im Einflussbereich der Auftraggeberin. Aufgrund von vorliegenden Erfahrungen mit Kostenerstattungen von Einzelfallanträgen sowohl in Sachsen als auch in Thüringen und der Beratung durch medizinische Fachexperten kann die Auftraggeberin eine entsprechende Populati-on an Versicherten daher lediglich abschätzen. Die Auftraggeberin schätzt, dass für die gesamte Laufzeit des Vertrages ein Potential von insgesamt ca. 43 000 teilnehmenden Versicherten besteht. Unter Punkt C.II. der Vergabeunterlagen werden die geschätzten Mengen (Anzahl der Abrechnungsfälle) für die Behandlung mittels Laser- und Radiofrequenztherapie als Kalkulationsgrundlage mitgeteilt. Diese Angaben stellen keine Angaben zum tatsächlichen Auftragsvolumen dar. Die Mengenangaben stellen auch kein garantiertes Abnahmevolumen dar und können signifikant über- bzw. unterschritten werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die einzelnen Leistungsinhalte einschließlich der jeweils dazugehörigen Abrechnungsregeln sind dem Vertrag (Anlage 2-1 und 2-2 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.7.2021
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.8.2021
Tag: 4.5.2021
Ortszeit: 10.00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Tag: 25.5.2021
Ortszeit: 10.00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.