Vergabe von Busverkehrsleistungen im Regionalverkehr als Nachauftragnehmer der Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Apolda
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pvg-weimarerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Busverkehrsleistungen im Regionalverkehr als Nachauftragnehmer der Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem. § 42 PBefG des Auftraggebers im Landkreis Weimarer Land. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten werden jährlich ca. 220 000 Fahrplankilometer betragen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Die Leistungsvergabe ist für den Zeitraum vom 9.9.2021 bis zum 31.12.2029 vorgesehen. Wegen des Leistungsumfangs und der Notwendigkeit der Bereitstellung bestimmter Gefäßgrößen werden die Fahrleistungen in 2 Lose (Kleinbus, Standardlinienbus) aufgeteilt.
Westlicher Bereich des Landkreises Weimarer Land, Kleinbus
Westlicher Teil des Landkreises Weimarer Land
Ca. 117 000 Fahrplankilometer mit Kleinbussen im Kalenderjahr. Die von der Vergabestelle vorgeschlagenen Dienste sowie die Mindestfahrzeugzahl ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anhang zu Anlage 2 des Betriebsleistungsvertrages).
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise ins Ziff. III. 1) sowie dem einzureichenden Teilnahmeantrag, der unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2401028/zustellweg-auswaehlen abrufbar ist. Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe ausgewählt werden, erfolgt anhand der Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2401028/zustellweg-auswaehlen zur Verfügung gestellt werden.
Westlicher Bereich des Landkreises Weimarer Land, Standardlinienbus
Westlicher Teil des Landkreises Weimarer Land
Ca. 105 000 Fahrplankilometer mit Standardlinienbussen im Kalenderjahr. Die von der Vergabestelle vorgeschlagenen Dienste sowie die Mindestfahrzeugzahl ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anhang zu Anlage 2 des Betriebsleistungsvertrages).
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise ins Ziff. III. 1) sowie dem einzureichenden Teilnahmeantrag, der unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2401028/zustellweg-auswaehlen abrufbar ist. Die Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe ausgewählt werden, erfolgt anhand der Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2401028/zustellweg-auswaehlen zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkung zu Ziffer III.
a) Die Teilnahmeanträge sind von den Bewerbern zu unterzeichnen und elektronisch bei der Vergabeplattform https://www.evergabe.de/unterlagen/2401028/zustellweg-auswaehlen de mit den geforderten Anlagen und Nachweisen einzureichen.
b) Hinweise für Bewerber-/Bietergemeinschaften
Aa) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
Bb) Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerber/Bietergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,
cc) zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und die jeweils zu erbringende Leistung benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, welches die Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Bewerber-/Bietergemeinschaft muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich unterzeichnet und eingereicht werden.
Dd) Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist auszufüllen und von dem vertretungsbefugten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
Ee) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise/Erklärungen in Bezug auf Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3) von jedem Mitglied gesondert einzureichen.
d) Eignungsleihe
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmebedingungen nach Ziff. III.1.1 und III.1.2 können sich die Bewerber/Bewerbergemeinschaften gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.1.1 und III.1.2 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat sich der Bewerber die unter Ziff. III.1.1 und III.1.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesem benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Dritte im vorgenannten Sinne können auch konzernangehörige Unternehmen sein. Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Teilnahmeantrag.
a) Referenzen:
Darstellung von Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen im Kontext der Bewerberauswahl sind: Linienverkehr mit eigenen Liniengenehmigungen, Subunternehmer im Linienverkehr, freigestellter Schülerverkehr, Mietomnibusverkehr, kein Gelegenheitsverkehr. Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
a.a) Unterscheidung zwischen Regional-, Stadt- oder sonstigen Linien- sowie Bedarfsverkehren sowie freigestellten Schülerverkehren,
a.b) Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber oder Nachauftragnehmer erbracht wurde,
a.c) Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu beinhalten:
— Name des Auftraggebers,
— jährliches Leistungsvolumen nach Fahrplankilometern,
— Leistungszeitraum.
Bei der Abgabe des/der Auftragsgeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mailadresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr muss folgende Kriterien erfüllen:
— Durchführung des Referenzverkehrs vom Bewerber mindestens über 3 abgeschlossene Jahre (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist).
b) Umsatz:
Erklärung zum durchschnittlichen Umsatz in den letzten 3 Jahren (2020, 2019, 2018) der mit vergleichbaren Leistungen erzielt wurde.
c) Mitarbeiter:
Erklärung zum Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft/den Nachunternehmern beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2020, 2019, 2018), die bei vergleichbaren Leistungen eingesetzt waren. Für die Darstellung der Kriterien zu a) bis c) ist die entsprechende Formularvorlage des Teilnahmeantrags der Vergabestelle zu verwenden.
Die Auswahl der zum Verhandlungsverfahren zuzulassenden Bewerber erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien mit folgender Gewichtung:
— Fachkunde des Unternehmens (Referenzen): 60 Punkte,
— Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre mit vergleichbaren Leistungen: 30 Punkte,
— Durchschnittliche Anzahl an Personal der letzten 3 Jahre das bei vergleichbaren Leistungen eingesetzt war:10 Punkte.
Je Kriterium können 1 bis 5 Bewertungspunkte erzielt werden, die nach folgendem Maßstab vergeben werden:
— Die Referenzen werden hinsichtlich deren Anzahl, bezogen auf vergleichbare Leistungen bewertet,
— Die Bewertung des durchschnittlichen Umsatzes erfolgt nach der Höhe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
— Die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen erfolgt nach deren Anzahl, bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Werte je Kriterium werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 500 Punkte erreicht werden. Die Bewertungsmatrix ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Vorlage weiterer Unterlagen/Erklärungen:
a) Vorlage einer Bescheinigung nach der Anlage 4 der PBZugV (Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr) oder Vorlage einer gültigen Genehmigung für den Linienverkehr oder Vorlage einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr oder Vorlage einer Bescheinigung nach Anhang III der VO (EG) 1071/2009 über die fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr/Personenkraftverkehr.
b) Der Bewerber hat durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass sein Fahrpersonal die Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BrKrFQG) absolviert hat und soweit Taxifahrer beschäftigt werden, die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erfüllt sind. Für die Vorlage der Erklärungen ist der der Teilnahmeantrag der Vergabestelle zu verwenden.
Regelungen nach Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), VO (EG) Nr.1071/2009
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt je geleistetem Fahrplankilometer. Ein-und Ausrückfahrten sowie umlaufbedingte Leerkilometer werden nicht vergütet. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim Auftraggeber. Einzelheiten regelt der Entwurf des Betriebsleistungsvertrages, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Aus Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und zuverlässigen Ersatzgestellung bei Fahrer- oder Fahrzeugausfällen sind die Bieter verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme eine geeignete Abstellfläche für die für die Betriebsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge in der Nähe des Einsatzgebiets einzurichten und ab diesem Zeitpunkt zu unterhalten.
3. Nachauftragnehmer
Der Einsatz von Nachauftragnehmern ist vom Auftraggeber vorab genehmigen zu lassen.
4. Sonstiges
Die Übermittlung von Bewerber- und Bieterfragen hat per E-Mail an [removed] zu erfolgen. Zur Beantwortung von Fragen wird ein Fragen-Antwortenkatalog auf der Vergabeplattform https://www.evergabe.de/unterlagen/2401028/zustellweg-auswaehlen bereitgestellt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 25.6.2021, 14.00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weitere Unterlagen zu verlangen. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Der Auftraggeber behält sich in Ansehung der Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens (insbesondere kein wirtschaftliches Ergebnis) für jedes einzelne Los vor, die Leistungen in Eigenregie zu erbringen, das Verfahren somit einzustellen.
Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.