HKI Biotech Center — Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1037-064 VE 328
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-hki.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ifp-management.de
Abschnitt II: Gegenstand
HKI Biotech Center — Gerüstarbeiten
Für das Hans-Knöll-Institut (HKI) auf dem Beutenberg-Campus in Jena wurde ein Forschungs- und Laborgebäude errichtet. Am Bestandsgebäude sind noch verschiedene Arbeiten erforderlich, um die Verbindung vollständig abschließen zu können. Hierfür werden folgende Bauleistungen benötigt:
Los 1037-064 VE 328 Gerüstarbeiten
Grobmengen:
— ca. 820 m2 Fassadengerüst.
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. HKI
Beutenbergstraße 11 a
07745 Jena
Gegenstand des Verfahrens ist der Anschluss eines 5-geschossigen Forschungsneubaus mit Laborflächen an das Bestandsgebäude für das Leibnitz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie, das Hans-Knöll-Institut (HKI) auf dem Beutenberg-Campus in Jena.
Das HKI wurde 1991 gegründet und ist heute ein hochmodernes Forschungsinstitut mit 420 Mitarbeitern. Diese widmen sich den Forschungsthemen Infektionsbiologie und neue Naturstoffe aus Mikroorganismen, die zur Bekämpfung von Infektionen genutzt werden können. Infolge der weiteren wissenschaftlichen Profilierung und der damit verbundenen personellen Entwicklung des HKI, reichen die vorhandenen Gebäudekapazitäten nicht mehr aus. Die ehemaligen Laborhäuser 1 und 2 wurden deshalb abgerissen und auf der dadurch entstandenen freien Fläche entstand der Neubau HKI mit einer Bruttogrundfläche von insgesamt 5 761 m2, welches nun an das Bestandsgebäude anzuschließen ist.
Hier Los: 1037-064 VE 328 Gerüstarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in EUR,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Siehe III.1.2)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Geschäftsjahren ausgeführt wurden,
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Siehe III.1.3)
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), in Form von Bürgschaft bzw. Einbehalt zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Auftraggeber ist eine Urkalkulation nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG — NU-einsatz/§ 17 ThürVgG — Kontrollen/§ 18 ThürVgG — Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9DTND
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
„entsprechend der Regelungen in § 160 GWB"