Umbau von Gebäude 18 UKS — Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 20200619
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-saarland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau von Gebäude 18 UKS — Objektplanung
Das Universitätsklinikum des Saarlands beabsichtigt, ihr Gebäude 18 umzubauen und einer neuen Funktion zuzuführen. Das aktuell bereits fast vollständig leergezogene Gebäude, welches früher die Dermatologie beherbergte, soll zukünftig im Erdgeschoß ein Ambulantes OP-Zentrum (AOPZ) und in den darüber liegenden Geschoßen ein Ambulantes Onkologie-Zentrum (AOZ) beherbergen.
Das Universitätsklinikum des Saarlandes schreibt im Auftrag des Landes Saarland vorliegend insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zum Umbau von Gebäude 18 zu einem Ambulanten OP Zentrum sowie einem Ambulanten Onkologie Zentrum mit den Leistungsphasen 1-9 aus.
Universitätsklinikum des Saarlandes
Gebäude 18
66421 Homburg
Das Universitätsklinikum des Saarlands beabsichtigt, ihr Gebäude 18 umzubauen und einer neuen Funktion zuzuführen. Das aktuell bereits fast vollständig leergezogene Gebäude, welches früher die Dermatologie beherbergte, soll zukünftig im Erdgeschoß ein Ambulantes OP-Zentrum (AOPZ) und in den darüber liegenden Geschoßen ein Ambulantes Onkologie-Zentrum (AOZ) beherbergen.
Das AOZ ist derzeit verortet in Gebäude 1. Dort stoßen die erforderlichen Raumkapazitäten an ihre Grenzen. Es bedarf einer Zusammenführung der Applikationsplätze und Therapieverfahren im Geb. 18.
Gebäude 18 verfügt bereits über bis vor 3 Jahren noch genutzte OP-Räume. Diese sollen für die Nutzung als Ambulantes OP-Zentrum ertüchtigt werden. Hierfür sind Umbauten im Bestand, wie Änderungen der Raumaufteilung und Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung sowie ggf. brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich. Die Arbeiten sollen auf die für die Nutzungsänderung notwendigen begrenzt werden, eine Generalsanierung des Gebäudes ist nicht vorgesehen. Sanierungen und Umbauten sind auf die Nutzungsänderung zu begrenzen, ebenso die Maßnahmen an Dach + Fach.
Das medizinische Gerät und die medizinische Ausstattung sind teils im Gebäude vorhanden bzw. der Bedarf kann überwiegend aus dem Bestand gedeckt werden. Nur teilweise werden Neubeschaffungen erforderlich. In geringem Umfang sind Maßnahmen an Freianlagen zu erwarten (Neuordnung Ent- und Versorgung, Fahrradstellplatz, ggf. Zuwegungen und Rettungswege, Beschilderungen).
Das Universitätsklinikum des Saarlandes schreibt im Auftrag des Landes Saarland vorliegend insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zum Umbau von Gebäude 18 zu einem Ambulanten OP Zentrum sowie einem Ambulanten Onkologie Zentrum mit den Leistungsphasen 1-9 aus.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel des Saarlandes verwendet. Insofern sind ggf. besondere Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-3 HOAI). Der Auftrag kann umd die Bearbeitungsstufe II (LP 4), III (LP 5), IV (LP 6-7), V (LP 8) und VI (LP 9) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsansprich auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eppelborn
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66571
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRYAP.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 681 / 501-4994
Fax: +49 681 / 501-3506
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.