Modernisierung Friederiken-Therme – Saunaanlagen Außenbereich Referenznummer der Bekanntmachung: VE 388.02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Langensalza
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99947
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badlangensalza.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Friederiken-Therme – Saunaanlagen Außenbereich
Gegenstand des Auftrages bildet die im Zusammenhang mit der Modernisierung, energetischen Optimierung und Attraktivierung der Friederiken Therme Bad Langensalza stehenden Arbeiten zur Errichtung von Saunaanlagen im Außenbereich.
Bad Langensalza
DEUTSCHLAND
01 Titel Allgemeines
01.01 Bereich Arbeitsvorbereitung,
01.02 Bereich Koordinationsaufwände,
02 Titel Bauteil 4:
02.01 Bereich Kelosauna,
02.02 Bereich Erdsauna,
02.03 Bereich Panoramasauna.
03 Titel Sonstiges:
03.01 Bereich Saunazubehör,
04 Titel Dokumentation:
04.01 Bereich Dokumentationsunterlagen,
05 Titel Nachweisarbeiten:
05.01 Bereich Stundenlohnarbeiten.
Das Projekt wird national aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
Keine besonderen Vorgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).