Saarbrücken Franzenbrunnen-Erschließung 3. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 783.3-210509-Fd
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Saarbrücken Franzenbrunnen-Erschließung 3. BA
Die GIU Flächenmanagement KG plant im Auftrag der Landeshauptstadt Saarbrücken und in Kooperation mit dem Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken (ZKE), den Stadtwerken Saarbrücken AG (SWS) und dem Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken (IKS) die Erschließung des Wohngebietes Franzenbrunnen im Stadtteil Alt-Saarbrücken.
Diese Ausschreibung betrifft die komplette Erschließungsleistung des 3. Bauabschnittes des Wohngebietes im Vorstufenausbau.
Zur Herstellung der notwendigen Infrastruktur sind folgende Teilleistungen auszuführen:
— Herstellung des Entwässerungssystems (Trennsystem),
— Im Vorstufenausbau: Straßenherstellung und -ausbau einschl. Straßenbeleuchtung und Herstellung von Quartiersplätzen,
— Verlegen aller notwendigen Versorgungsleitungen,
— Straßenbegleitgrün.
Wohngebiet Franzenbrunnen, 3. BA
Lerchesflurweg
66119 Saarbrücken
Bei der verfahrensgegenständlichen Baumaßname handelt es sich um die Vergabe von (Tiefbau-)Leistungen für die Erschließung eines rd. 2.35 ha großen Wohngebietes in 66119 Saarbrücken.
Es sollen im Wesentlichen folgende (Tief-)Bauleistungen zur Bauausführung gebracht werden:
— Herstellung des Entwässerungssystems (Trennsystem),
— Im Vorstufenausbau: Straßenherstellung und -ausbau einschl. Straßenbeleuchtung und Herstellung von Quartiersplätzen,
— Verlegen aller notwendigen Versorgungsleitungen,
— Straßenbegleitgrün.
Die einzelnen Teilmaßnahmen obliegen in ihrer Durchführung unterschiedlichen Auftraggebern, die jeweils für ihre Leistungsbereiche (getrennt nach Bautiteln) eine separate Beauftragung und Abnahme durchführen werden.
Hierbei handelt es sich um:
— ZKE – Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb.
Gaschhübel 1
66113 Saarbrücken
— GIU mbH & Co. Flächenmanagement KG
Nell-Breuning-Allee 8
66115 Saarbrücken
Tel.: +49 681 8575 102
Fax.: +49 681 8575 450
— Stadtwerke Saarbrücken GmbH
Hohenzollernstraße 104-106
66117 Saarbrücken
— Landeshauptstadt Saarbrücken.
Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur
Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken.
Mindestanforderungen Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1. Technische Gleichwertigkeit,
2. Quantitative und qualitative Gleichwertigkeit,
3. Gleichwertigkeit bezüglich:
a. Dauerhaftigkeit,
b. Gebrauchstauglichkeit,
c. Betriebskosten,
d. Wartungs- und Instandhaltungskosten.
Weiterhin gelten für Nebenangebote die nachfolgenden Bedingungen:
1. Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
2. Nebenangebote sind grundsätzlich mit einem Erläuterungsbericht in deutscher Sprache zu versehen.
3. Sollte ein Nebenangebot (Sondervorschlag) bezuschlagt werden, trägt das Planungs- und Ausführungsrisiko ausschließlich der Auftragnehmer.
4. Sollte sich die im Rahmen eines Nebenangebotes bezuschlagte Art der geänderten Ausführung nicht umsetzen lassen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ursprünglich ausgeschriebene Leistung zumindest insoweit zu erbringen, dass das insgesamt vertraglich geschuldete Leistungssoll erfüllt wird. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer allerdings lediglich die Vergütung in Höhe seines Nebenangebotes, auch wenn er ganz oder teilweise Leistungen seines Hauptangebotes ausführen muss.
5. Sollten Nebenangebote zusätzliche bzw. ergänzende fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen erfordern, hat der Auftragnehmer diese zu beantragen bzw. zu beauftragen oder einzuholen sowie die hierfür erforderlichen Kosten zu tragen.
Eine Vergütung bzw. Kostenerstattung dieser durch die Ausführung des Nebenangebotes zusätzlich erforderlichen Aufwendungen, Kosten und Gebühren findet nicht statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters nachzuweisen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern erfolgt eine gleichgerichtete Anfrage an die zuständigen Behörden. Vorlage der Freistellungsbescheinigung der für den Bieter zuständigen Finanzbehörde. Bei nicht deutschsprachigen Bietern ist eine Übersetzung der Freistellungsbescheinigung in deutscher Sprache mit notarieller Beglaubigung vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU
Nachweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Nachweis über Ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel gem. § 16 b Abs. 1 VOB/A EU.
Verfügt der Bieter selbst nicht über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, so kann er diese durch den Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe sicherstellen. In diesem Fall müssen die Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie ausreichende Technische und wirtschaftliche Mittel) für den jeweiligen Nachunternehmer vom Bieter nachgewiesen werden.
Vorlage von Verpflichtungs- und Tariftreueerklärungen sowie Vorlage der Vereinbarung über die Einhaltung der Tariftreue zwischen Bieter und jedem von ihm eingesetzten Nachunternehmer.
Aa.
Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende Angaben machen und nachweisen:
— Mindestjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe der Angebotssumme,
— Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, BG- und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist,
— Mindestens dreijährige ununterbrochene Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Die entsprechenden Eintragungen für die Erklärungen und Nachweise sind in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben sich auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt.
Bb.
Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten Bietern ausdrücklich vor, weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender Präqualifikation Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen Bauleistung ergänzende Angaben erfordern.
Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern vorzulegenden Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa. grundsätzlich fordert.
— Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens in Höhe der für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung benötigten bzw. vergleichbaren Beschäftigtenanzahl.
— Benennung von 3 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Parameter: Art der Bauleistung, Bauzeit, Auftragssumme, eingesetzte Mitarbeiterzahl.
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer durch die Vorlage der im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Bescheinigungen der zuständigen Stellen nachzuweisen.
Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht zunächst die Angabe der Nummer, unter der der Nachunternehmer im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Im übrigen gelten in diesen Fall auch die Vorbehalte gem. lit. bb.
Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur Zahlung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1VOB/B auf 60 Tage verlängert.
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer,ohne Nachträge). Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Sicherheit für Mängelansprüche: 3 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Abschnitt IV: Verfahren
GIU mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Nell-Breuning-Allee 8
66115 Saarbrücken
Die Teilnahme von Bietern und deren Bevollmächtigten am Eröffnungstermin ist nicht zugelassen.
(§ 14 Abs. 1 VOB/A – EU).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können die Vergabeunterlagen – ohne vorherige Anmeldung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufen.
Angemeldete Unternehmen werden von uns, über das DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH), über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
Unternehmen, die von der Möglichkeit der Anmeldung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über das DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH) informieren, ob Vergabeunterlagen
Zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECD1VP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]