Ausstattung eines biologischen S2-Labors gem. GenTSV und lfSG Referenznummer der Bekanntmachung: VG_VB_BMA_2021_S2-Labor_Geräteausstattung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.innovent-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung eines biologischen S2-Labors gem. GenTSV und lfSG
Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung von technischen Geräten und Mobiliar zur Ausstattung eines biologischen S2-Labors gemäß den gesetzlichen Anforderungen der Sicherheitsstufe 2 GenTSV und Schutzstufe 2 nach IfSG. Entsprechend des Gerätebedarfs des Auftraggebers hinsichtlich Kultivierung, biologischer und biochemischer Analytik (siehe Aufstellung im Leistungsverzeichnis) wird diese biologische Laborausrüstung für eine Materialprüfung von beispielsweise Biomaterialien, Verbund- und Kompositmaterialien hinsichtlich antiviraler, antibakterieller und antifungizider Aktivitäten sowie Zellbiologie, Mikrobiologie und Molekularbiologie für grundsätzliche Fragestellungen wie Zellvitalität, -adhäsion, -proliferation und Zelldifferenzierung eingesetzt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Leistungsverzeichnis umfasst die Bereitstellung von technischen Geräten und Mobiliar zur Ausstattung eines biologischen Labors der Sicherheitsstufe 2 GenTSV und Schutzstufe 2 nach IfSG. Die Geräte müssen vor diesem Hintergrund vor allem leicht zu dekontaminieren sein, den CE bzw. EU Normen entsprechender Geräteklasse entsprechen. Zudem sollen sie nur einen geringen Platzbedarf erfordern. Die Geräte gehören einerseits zur Standardausrüstung von biologischen Laboren der Sicherheitsstufe 2 GenTSV und Schutzstufe 2 nach IfSG, andererseits finden sie in speziellen Untersuchungen Anwendung. Diese Laborausrüstung deckt den Gerätebedarf des Auftraggebers hinsichtlich der Kultivierung von Zellen und Mikroorganismen, der biologischen und biochemischen Analytik von beispielsweise Biomaterialien, Verbund- und Kompositmaterialien in Bezug auf antivirale, antibakterielle und antifungale Aktivitäten, aber auch Biokompatibilität, die mittels zellbiologischer, mikrobiologischer und molekularbiologische Untersuchungen erhoben werden. Insgesamt werden 22 Positionen aufgelistet, die Geräte und eine Labormöbelausstattung beinhalten. Der Auftraggeber verlangt ein alle Positionen einschließendes Angebot der Bieter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Aufstellung und Inbetriebnahme der Ausstattung und Geräte muss in 09/2021 abgeschlossen sein.
— Während der Angebotsfrist wird seitens des Auftraggebers ein Ortstermin zur Begehung angeboten. Die Teilnahme von Bietern an diesem Termin ist zwingend erforderlich.
— Die Geräte entsprechen deutschen Normen (CE-Kennzeichnung) und/oder EU-Normen.
— Kommunikation und Einweisung werden in deutscher Sprache geführt.
— Technische Dokumentationen für die Geräte sind vorzugsweise in deutscher oder in englischer Sprache bevorzugt in digitaler oder gedruckter Form mitzuliefern. Diese sollen eine entsprechende Geräteinstallation als auch die Bedienungsanleitung einschließlich Benutzerhandbuch beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.