Ausstattung der Klassenräume Regelschule „Am Schloßplatz Neideck“ Arnstadt
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung der Klassenräume Regelschule „Am Schloßplatz Neideck“ Arnstadt
Die Klassenräume der Regelschule „Am Schoß Neideck“ am Schloßplatz 2 in 99310 sollen neu ausgestattet werden.
Ilm-Kreis
Zu den auszustattenden Räumen gehören:
Dazu zählen die Räume: Speiseraum, Behinderten- u. Personal-WC, Umkleide, Reinigung, Hausmeister, EDV, Umkleide Sport, Klassenräume, Teamräume, Informatik/Medienkunde, Kunstraum, Vorbereitungsraum Kunst, Aula – Bühne, Musikraum, Lehrerzimmer, Stellvertreter – Koordinator, Sekretariat, Schulleiterin, Archiv.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=219206
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Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Öffnung der Schule nach den Sommerferien 2021 und eine dementsprechende Lieferung ist eine Frist von 30 Tagen zur Angebotsabgabe nicht einzuhalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.