Erschließung IGF Gera-Cretzschwitz, 9. Ausschreibung — Brücken: TO4, Los 5 Rück- / Neubau Brücke 2, Los 6 Rück- / Neubau Brücke 3 Referenznummer der Bekanntmachung: IGK 2020 03-0117-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leg-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung IGF Gera-Cretzschwitz, 9. Ausschreibung — Brücken: TO4, Los 5 Rück- / Neubau Brücke 2, Los 6 Rück- / Neubau Brücke 3
Erschließung Industriegroßfläche Gera-Cretzschwitz 9. Ausschreibung — Brücken
— TO4, Los 5 Rück- / Neubau Brücke 2,
— TO4, Los 6 Rück- / Neubau Brücke 3.
TO4, Los 5 Rück- / Neubau Brücke 2
Gera-Cretzschwitz
TO4, Los 5 Rück- / Neubau Brücke 2
— Vorhandenen Durchlass DN 800 Länge 16,00 m abbrechen,
— Rahmenbauwerk aus Stahlbetonfertigteilen lichte Weite B 2,40 m H 2,80 m, Länge 13,00 m,
— Sohlbefestigung Wasserbausteine LMB 40 / 200,
— Flügelwände Stahlbetonfertigteile L-Elemente H 2,50 bis 3,50 m,
— Überbau Asphalt und Frostschutzschicht als Überschüttung ca. 165,00 m2,
— Gewässerausbau und Anpassungen mit Wasserbausteinen LMB 60 / 300,
— Bauzeitliche Umfahrung ca. 200,00 m2 herstellen.
TO4, Los 6 Rück- / Neubau Brücke 3
TO4, Los 6 Rück- / Neubau Brücke 3,
— Vorhandene Stahlbetonbrücke abbrechen,
— Tiefgründung mit Spundwänden L 10,00 m, ca. 370,00 m2,
— 2 Kopfbalken mit Betongelenk L 4,00 m,
— Überbau Stahlbeton D 0,35 m, ca. 25,00 m2,
— Sohlbefestigung ca. 75,00 m2 LMB 10 / 60 in Beton,
— 70 m Gewässerausbau mit Gabionen und Wasserbausteinen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TO4, Los 5 Rück- / Neubau Brücke 2
Ort: Mertendorf
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TO4, Los 6 Rück- / Neubau Brücke 3
Ort: Böhlen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d. h. Registrierung: https://www.evergabe-online.de/registration/tenderer/companyData.html?6 oder ihren Namen und ihre Kontaktdaten per E-Mail an den Auftraggeber zu senden), um ihnen im Falle etwaiger Fragen von Mitbewerbern oder Änderungen der Vergabeunterlagen, die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können.
Wir weisen sie darauf hin, dass Sie bei einer anonymen Nutzung selbst verantwortlich sind, sich über Änderungen im Verfahren und in den zum Download angebotenen Unterlagen zu informieren.
Allgemeine Fragen zum Verfahren werden gesammelt und in einem anonymisierten Bieter-Fragen-und-Antworten-Katalog von der Vergabestelle beantwortet. Den Bieter-Fragen-und-Antworten-Katalog finden Sie in dem Ordner Vergabeunterlagen im ANA-Web und parallel auf der Bekanntmachungsseite des Verfahrens unter „Ausschreibungsunterlagen einsehen“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.