Abwasseranlage Riegelsberg-Walpershofen (236), Gesamtsanierung der Kläranlage Walpershofen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasseranlage Riegelsberg-Walpershofen (236), Gesamtsanierung der Kläranlage Walpershofen
Abwasseranlage Riegelsberg-Walpershofen (236), Gesamtsanierung der Kläranlage Walpershofen Bei der Kläranlage Walpershofen des Entsorgungsverbandes Saar handelt es sich um eine mechanisch-biologische Kläranlage mit Vor- und Nachklärung, Belüftungsbecken sowie einem eigenen Faulturm. Die vorliegende Planung der Kläranlage inkl. Regenwasserbehandlung ist auf eine Ausbaugröße von 36 000 EW Trockenwetter bzw. 50 000 EW Regenwetter ausgelegt.
Die Bauwerke der Kläranlage bleiben zum Teil erhalten, werden saniert oder neu gebaut.
Walpershofen, Gemeinde Riegelsberg
Gesamtsanierung der Kläranlage Walpershofen in den Bereichen Bautechnik, Maschinentechnik, Elektrotechnik, Haustechnik Wesentliche Leistungen Bautechnik:
— Neubau Zulaufrechenbauwerks (Stahlkonstruktion),
— Sanierung Regenwasserpumpwerk,
— Sanierung Regenüberlaufbecken,
— Neubau Feinrechengebäude,
— Neubau Sandfang,
— Neubau Vorklärung,
— Neubau Nirtifikation,
— Neubau Schlammentwässerungsgebäude,
— Sanierung Betriebsgebäude,
— Neubau Gebläsestation,
— Sanierung Faulturm,
— Sanierung Werkstatt,
— Neubau Lagergebäude,
— Abbrucharbeiten,
— Betonarbeiten ca. 3 500 m3,
— Erdarbeiten ca. 6 000 m3,
— Rohrverlegearbeiten DN 100 – DN 900 ca. 2 160 m,
— Betonstahl ca. 380 t.
— Betonsanierung ca. 3900 m2
Wesentliche Leistungen Maschinentechnik:
— Lieferung, Montage, Inbetriebnahme von,
— Zulaufrechen, Rechengutwaschpresse, Rechengutförderung,
— 4 Stück nass aufgestellte Zulaufpumpen,
— Feinrechenanlage, Rechengutwaschpresse,
— Sandfangräumer, Sandwäscher,
— Vorklärbeckenräumer,
— Fällmittellager und Dosierstation,
— 4 Stück Gebläse,
— Rührwerke, Belüftungssystem für 3 straßige Belebung,
— RS-ÜS-Pumpwerk,
— Maschinelle ÜS-Eindickung,
— Stat. Primärschlammeindickung,
— Faulungsanlage mit Gashaube, Mischer, Heizkreispumpen, Wärmetauscher,
— Schlammspeicherung,
— Fördertechnik für entwässerten Schlamm,
— Sanierung von 2 Stück Regenwasserschnecken,
— Umbau einer vorhandenen Schlammentwässerungsanlage,
— Pumpentechnik, Rohrleitungsbau (Edelstahl),
— Installation und Betrieb von Provisorien für,
— Pumpwerke (Zulauf, RS),
— Grobrechenanlage,
— Maschinelle ÜS-Eindickung,
— Betrieb von neuen Anlagenteilen.
Wesentliche Leistungen Technische Gebäudeausrüstung:
— Erneuerung eines Transformators,
— Erstellung von Niederspannungshauptverteilungen,
— Erstellung von Niederspannungsverteilungen,
— Lieferung und Programmierung der Automatisierungstechnik,
— Ergänzung eines Leitsystems,
— Lieferung eines Blockheizkraftwerkes,
— Lieferung und Montage der Elektroinstallation,
— Ergänzung eines Trinkwassernetzes,
— Erstellen eines Brauchwassernetzes,
— Erneuerung eines Heizsystems mit Verteilersystem,
— Klimatisierung und Be- und Entlüftung von Gebäuden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 11. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 56).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E35666193 eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).