Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte (15 000 Mg)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte (15 000 Mg)
Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte (15 000 Mg).
Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte (15 000 Mg).
Einseitige Verlängerungsoption von 2 Mal einem halben Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise gemäß Beiblatt 632b EU vorzulegen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise gemäß Beiblatt 632b EU vorzulegen:
— behördliche Transportgenehmigung des Abfallschlüssels,
— Genehmigung der Verwertungsanlage/n,
— Efb-Zertifikat des Anbieters ggf. auch der Subunternehmen,
— Verbindliche Darstellung der Altholzverwertungsleistung inkl. Erläuterung über den Ablauf des Transportes zur nachgeschalteten Verwertungsanlage sowie die Vorhaltung und Verfügbarkeit von Ersatzsystemen zur Sicherstellung des Transportes auch bei Betriebsstörungen,
— Datenblatt (für jede Behandlungsanlage auszufüllen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66619
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).