Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen; Los 313 – Wärmedämmverbundsystem (WDVS) Referenznummer der Bekanntmachung: 72/65/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen; Los 313 – Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Die Stadt Nordhausen plant bzw. realisiert die Erweiterung und Sanierung des Theater in Nordhausen.
Die Baumaßnahme wird in zwei Abschnitten durchgeführt.
Der 1. BA beinhaltet die Errichtung eines Erweiterungsneubaus, direkt an das Bestandsgebäude angrenzend. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis Herbst 2022.
Im 2. BA wird dann das Bestandsgebäude ab September 2022 bis Januar 2025 saniert.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Arbeiten zum Wärmedämmverbundsystem im 1. BA (Neubau).
Art und Umfang der hierfür notwendigen und mit diesem Los ausgeschriebenen Leistungen sind unter Punkt II.2.4) genauer beschrieben.
Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen (s. hierzu auch Punkt II.1.6).
Deutschland, Thüringen
99734 Nordhausen
Käthe-Kollwitz-Straße 15
Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Leistungen:
– 210,00 m3 – Arbeitsgerüste / Schutzgerüste + Vorhaltung,
– 200,00 m2 – Ausgleichsputz bis 10 mm herstellen,
– 2. 135,00 m2 – Universalgrundierung,
– 2 085,00 m2 – Dämmung Fassade MiWo 035 160 mm,
– 62,00 m2 – Dämmung Fassade MiWo 035 120 mm,
– 80,00 m2 – Wärmedämmschicht unter Decke Mineralwolle MW DI 0,035W/(mK) D 100 mm,
– 2 215,00 m2 – Verdübelung - Thermodübel,
– 2 215,00 m2 – Armierung,
– 820,00 m – Anputzleisten,
– 2 955,00 m2 – Grundierung mineralische Oberputze,
– 2 345,00 m2 – Oberputz,
– 2 215,00 m2 – Egalisationsanstrich,
– 400,00 St. – Gerüstankerverschluss,
– 30,00 m – Dehnfugenprofil,
– 250,00 m2 – Abdichtung erdberührter Wände, Bodenfeuchte,
– 50,00 m2 – Abdichtung erdberührter Wände, drückendes Wasser,
– 200,00 m – Hohlkehle Wand-Fundament,
– 90,00 m2 – Dämmplatte Fundamentvorsprung 035 verkleben,
– 210,00 m2 – Sockeldämmplatte 035 verkleben, Sockelhöhe = 0,70 -1,0 m,
– 200,00 m – Sockelanschluss, Aluprofil, WDVS,
– 60,00 m2 – Verdübelung über GOK,
– 80,00 m2 – Bauwerksabdichtung Dichtschlämme Sockel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder,
— eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher auf gesondertes Verlangen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" vorzulegen:
. der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
– eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
– eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
– eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Auf gesondertes Verlangen sind ebenfalls vorzulegen:
– die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters /der Bieter und ggf. des/der Nachunternehmer (Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt),
– die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe,
– bei Einsatz anderer Unternehmen/Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen:
1. Bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern sind für die Nachunternehmer nur die Formblätter des Thüringer Vergabegesetzes „Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10, 12 Abs. 2 ThürVgG)" und "Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs.2 ThürVgG)" vorzulegen. Diese Erleichterung mit Blick auf Nachunternehmer folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen werden will, verpflichtet, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind, oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.
2. Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern sind zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer ebenfalls die Nachunternehmererklärungen nach dem ThürVgG sowie zusätzlich die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer /anderes Unternehmen)" (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) ausgefüllt/unterschrieben vorzulegen.
Möglich ist auch für diese Unternehmen der Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Hinweise: Die nach dem ThürVgG vorzulegenden: Verpflichtungserklärungen werden gem § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis befreit nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs.1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Für diese Beantragung ist der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vordruck zu den „Unternehmensdaten" auszufüllen. Die „Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO" ist ebenfalls auszufüllen bzw. zu bestätigen und mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
– die „Angaben zur Preisermittlung" (Formblatt 221 oder 222 VHB),
– die „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft),
– das „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB, bei Eignungsleihe bzw. Nachunternehmereinsatz).
Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
– der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (je Schadenfall) von mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und/oder Sachschäden oder eine Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen (wenn nicht bereits in der „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" erklärt/angekreuzt),
– die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe.
Hinweise: Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
. Benennung von Referenzobjekten (min. 3 Objekte) für vergleichbare Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit Angabe des Ausführungsjahres, der Objektbezeichnung, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners. Hierfür kann die unter III.1.1) benannte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)" genutzt werden.
Folgende Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
– die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Formblatt 236 VHB) bei Eignungsleihe.
Hinweise: Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des Vertrages.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der freie Download der Vegabeunterlagen unter der in Pkt. I.3) angegebenen Adresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten unter benannter Adresse beantragt werden. Auch werden Sie nur bei beantragter Teilnahme über etwaige Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert.
Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Ihr Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angebote können abgegeben werden:
– elektronisch in Textform nach § 126b BGB,
– elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder
– elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) einzureichen, es kann nicht nachgefordert werden.
Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und/oder in GAEB-Format eingereicht werden.
Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen.
Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.nordhausen.de