Rahmenvertrag über den Kauf von Allrad-Kraftfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2021-0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über den Kauf von Allrad-Kraftfahrzeugen
Rahmenvertrag über den Kauf von mindestens 2 Allrad-Kraftfahrzeugen (ca. 15 weitere in den Folgejahren) mit einer Bodenfreiheit von mindestens 170 mm und einem Bruttolistenpreis von mehr als [Betrag gelöscht] EUR bis einschließlich [Betrag gelöscht] EUR.
Thüringen
Erfurt
Die Landesforstanstalt beabsichtigt den Kauf von fabrikneuen Dienst- und Betriebsfahrzeugen mit Allradantrieb für den Forstdienst geeignet für Fahrten auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Hierzu soll ein entsprechender Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 26 Wochen nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein. Es ist beabsichtigt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung im Jahr 2021 den Mindestabruf von 2 Fahrzeugen durchzuführen.
Die Bieter können - ohne Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als „optional“ gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: „Sitzheizung vorne“) unter Angabe des entsprechenden Aufpreises anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über den Kauf von Allrad-Kraftfahrzeugen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 19.3.2021, 12.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.