Leadagentur Media zur Bewerbung der Kurzurlaubskampagne Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leadagentur Media zur Bewerbung der Kurzurlaubskampagne Saarland
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einer „Leadagentur Media“ zur Bewerbung der Kurzurlaubskampagne Saarland. Die Leistung beinhaltet die strategische und konzeptionelle Beratung des Auftraggebers und die Planung geeigneter Media-Maßnahmen sowie den Einkauf, die Abwicklung, das Reporting und die laufende Optimierung der geplanten Maßnahmen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Für den zu vergebenden Auftrag sucht die Tourismus Zentrale Saarland eine Media-Agentur, die die TZS strategisch und konzeptionell bei der Planung der geeigneten Media-Maßnahmen für die Kampagne berät, ein Konzept für die Mediaplanung erstellt sowie Einkauf, Abwicklung, Reporting und die laufende Optimierung der geplanten Maßnahmen übernimmt.
Aufgrund des Konzepts, dem Informationsverhalten zu Reisen und dem möglichst effektiven Budgeteinsatz steht dabei ein Digital First Ansatz im Vordergrund. Hauptziel ist eine Verankerung der Botschaft in den Köpfen der Zielgruppe. Bei der Auswahl der nächsten Inlandreise soll das Saarland präsent sein. Allein die statistische Reichweite ist dabei bei den Medien nicht entscheidend, es geht um tatsächlich erreichte Kontakte in der Zielgruppe und um Frequenz in der Zielgruppe, damit der nötige Werbedruck und damit Wirkung erzielt wird. Es gilt qualifizierte Audiences zu identifizieren und bewusst zu bearbeiten. Bei der Ausführung des Auftrags sind folgende Zielsetzungen des Auftraggebers zu erfüllen:
Mediastrategie & Mediaberatung
— Erarbeitung und Vorstellung einer erfolgsversprechenden und kreativen Mediastrategie die zu den Zielen, Zielgruppen und der Kreation der Kampagne passt.
Mediakonzept und Mediaplanung
— Ausarbeitung der Maßnahmen und Abstimmung der Umsetzung in Koordination mit der TZS und der für die Kampagne beauftragten Kreativagentur,
— Erstellung Timeline und Budgetplan der geplanten Maßnahmen,
— Definition und Festlegung der KPI‘s und Controlling-Maßnahmen,
— Fortlaufende Optimierung des Mediaeinsatzes einschließlich Überarbeitungen.
Umsetzung (Einkauf, Abwicklung, Reporting)
— Wirtschaftlicher Einkauf von Medialeistungen zur Umsetzung des Mediaplans,
— Buchungsaufträge an die Medien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
— Enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Kreativagentur und der TZS insbesondere im Hinblick auf die einzusetzenden Werbemittel,
— Laufende Beratung der TZS zur zeitlich und geografisch optimalen Platzierung der Kampagneninhalte,
— Erstellung von Reportings und Analysen, dabei Ausweisung der gängigen KPI’s pro Kanal sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Mediabudgets und der Kanäle,
— Projektmanagement und Erstellung einer aussagekräftigen Dokumentation der in Anspruch genommenen Budgets für die jeweiligen Themenfelder,
Transparente und detaillierte Darstellungen der Eigen- und Fremdleistungen im Einzelnen ergeben sich die Vertragspflichten des Auftragnehmers aus dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Agenturrahmenvertrag, der Bestandteil der Ausschreibung ist und mit Zuschlagserteilung rechtsverbindlich zwischen dem Auftraggeber und dem ausgewählten Bieter zustande kommt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabe erfolgt nur an wirtschaftlich und finanziell leistungsfähige Unternehmen.
Zum Nachweis sind mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden.
— Angabe zum Jahresumsatz des Unternehmens und der Umsätze mit vergleichbaren Media-Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmers und Angabe der Zahl der Beschäftigten, die schwerpunktmäßig mit der Erbringung von Media-Dienstleistungen beschäftigt werden (Vordruck des Auftraggebers).
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch mindestens 2 Referenzen über die Erbringung von Media-Dienstleistungen, die nach Art und Umfang vergleichbar sind, nachzuweisen und am Tag der Angebotsfrist vor nicht mehr als 3 Jahren abgeschlossen worden sind.
Aus den Referenzen muss sich plausibel ergeben:
Hohe Beratungs- und Einkaufskompetenzen im Onlinebereich mit Expertise in den Bereichen,
— Performance Marketing,
— Programmatic Advertising,
— Social-, Search-, Native-Advertising,
— Targetingmethoden,
— Maßnahmen von Brand-Safety und Adfraud-Maßnahmen.
Für jede Referenz ist ein Formblatt auf dem Vordruck des Auftraggebers einzureichen, auf dem der Auftraggeber, ein möglicher Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), der Leistungszeitraum, die Höhe des Medienbudgets anzugeben sind. Der Leistungsinhalt bei dem jeweiligen Auftrag ist kurz (maximal 4 000 Zeichen inklusive Leerzeichen) zu beschreiben, sodass sich daraus die Erfüllung der Mindestanforderungen ergibt. Mit der Benennung einer Referenz erklärt der Bieter sein Einverständnis, dass der Auftraggeber mit dem Auftraggeber des Referenzauftrages Kontakt aufnimmt. Der Auftraggeber ist berechtigt, weitere Unterlagen und Nachweise zu den Referenzen – gegebenenfalls in anonymisierter Form oder mit Zustimmung des Referenzauftraggebers – nachzufordern.
Mindestens eine Referenz weist ein Medienbudget (Einkauf und Agenturleistungen) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit einzelne Bieter Rückfragen zu dem Vergabeverfahren, den Vergabeunterlagen oder dem Gegenstand des Auftrags haben, sind diese elektronisch innerhalb der angegebenen Frist über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen. Der Auftraggeber beantwortet Bieterfragen, soweit dies nach seinem billigen Ermessen für die ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens und die sachgerechte Erstellung und Einreichung von Angeboten erforderlich ist. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Wahrung gleicher Wettbewerbschancen werden Bieteranfragen anonymisiert beantwortet und zusammen mit etwaigen zusätzlichen Hinweisen, Informationen oder Unterlagen bis zu dem angegebenen Termin über die Vergabeplattform des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Die Fristen für Bieterfragen ergeben sich aus der Ausschreibungsunterlage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 661119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.