Elektroarbeiten Rathaus Vacha Referenznummer der Bekanntmachung: RH-13
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vacha
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36404
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vacha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroarbeiten Rathaus Vacha
Das historische Rathaus Vacha soll saniert werden. Dafür werden die Leistungen „Elektroinstallationen“ benötigt. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen.
Vacha
DEUTSCHLAND
— 15 St. Unterverteilungen,
— 400 m NYY-J 5 x 16 mm2,
— 7 500 m NYM-J 3 x 2,5 mm2,
— 2 500 m NYM-J 3 x 1,5 mm2,
— 4 200 m Datenleitung Kat 7,
— 2 500 m Brandmeldeleitung (diverse Aderanzahl),
— 1 500 m flexible Leerrohre (diverse Querschnitte),
— 20 St. Bodendosen,
— 200 St. Schalter und Steckdosen,
— 150 St. Anbauleuchten,
— 80 St. Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten als EB,
— 700 m Blitzschutzfangleitungen,
— 70 m Brandschutzkanal,
— 1 St. Brandmeldezentrale,
— 150 St. Multisensor-Melder,
— 20 St. Handmelder,
— 1 St. Datenschrank 42 HE,
— 2 St. Datenschrank 18 HE.
0548/2019 Rathaus Vacha
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zum Nachweis der Einhaltung der Regelung des ThürVgG §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 sind die Formblätter im Rahmen der Angebotsabgabe vom AN und Nachunternehmer auszufüllen und vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikations-verzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß VOB/A § 6a Abs. 3 zu machen: Nachweis Haftpflichtversicherung.
Zum Nachweis der Einhaltung der Regelung des ThürVgG §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 sind die Formblätter im Rahmen der Angebotsabgabe vom AN und Nachunternehmer auszufüllen und vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Vacha, Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV erfolgt die Öffnung der Angebote durch mindestens 2 Vertreter der Stadt Vacha. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).