Schülerbeförderung im Individualverkehr für den Unstrut-Hainich-Kreis 2021-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 001-2021-UHK_EU

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 056-141695)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung im Individualverkehr für den Unstrut-Hainich-Kreis 2021-2024

Referenznummer der Bekanntmachung: 001-2021-UHK_EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Beförderung von teils mehrfachbehinderten- bzw. schwerstbehinderten (körperlich und/oder geistig) Schülern/innen vom Wohnort zur entsprechenden Schule und zurück soll vergeben werden.

Es sind durch den Auftragnehmer geeignete Fahrzeuge, Fahrer/innen und soweit erforderlich auch Begleitpersonen bereitzustellen.

Die Vergabe erfolgt in 63 Losen. Die Lose sind entsprechend der einzelnen Touren (Fahrtstrecke) aufgeteilt. Angebote sind möglich für ein, mehrere oder alle Lose. Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose als Paketpreis ist nicht zulässig (Ausschluss!).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 056-141695

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/07/2021

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Die Bindefrist wurde am 12.4.2021 verlängert vom 30.6.2021 auf den 9.7.2021.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist besteht die Möglichkeit bereits abgegebene Angebote zu widerrufen/neu einzureichen.

Ansonsten behalten bereits abgegebene Angebote ihre Gültigkeit (automatisch mit der neuen Bindefrist 9.7.2021).

Wenn Sie mit der neuen Bindefrist einverstanden sind, müssen Sie nichts weiter unternehmen.

An den mit Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen wurde nichts geändert.

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