Rahmenvereinbarung Schulmobiliar – Lieferung Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 314/21-40
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Schulmobiliar – Lieferung
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Schulmobiliar für alle Staatlichen Schulen der Stadtverwaltung Erfurt – Lieferung und Montage.
Schulmobiliar für alle Staatliche Schulen der Stadtverwaltung Erfurt - Lieferung und Montage
—— 60-70 % des Mobiliars müssen noch im Jahr 2021 geliefert werden
— Schülertische mit und ohne Höhenverstellung ca. 1189 St.,
— Wellentische ca. 72 St.,
— Universaltische ca. 93,
— Schülerstühle mit und ohne Höhenverstellung ca. 1437,
— Schränke und Regal ca. 187 St.,
— Lehrerstühle mit und ohne Sitzpolster, mit und ohne Höhenverstellung ca. 180 St.,
— Lehrertische ca. 44 St.
Verlängerung um 1 Jahr für das Schuljahr 08/2022 – 08/2023
Siehe II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.1.1)
Siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [removed]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.erfurt.de