Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien mit Bestellung über einen vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Web-Shop Referenznummer der Bekanntmachung: TLLLR-02/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]1
Fax: [removed]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlllr
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien mit Bestellung über einen vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Web-Shop
Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien mit Bestellung über einen vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Web-Shop.
Jena
Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien mit Bestellung über einen vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Web-Shop als Rahmenvereinbarung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Nach dieser Zeit endet der Vertrag automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Freistaats Thüringen (siehe VI.4.1)) gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.
Siehe auch Verfahrenshinweise, X Rügeobliegenheit/Nachprüfung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland